06.11.2012 23:16 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Bundesgerichthof bejahte erst kürzlich die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR für eine Darlehensschuld der Gesellschaft.
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Autor der Pressemeldung "BGH bestätigt Haftung von GbR-Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds für Altschulden" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.