06.11.2012 23:18 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Bei der Frage, welches Erbrecht anwendbar ist, kommt es nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers im Todeszeitpunkt an.
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Autor der Pressemeldung "Ausländisches Recht bei Erbfällen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.