07.11.2012 12:43 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Koalition stärkt Risikotragfähigkeit der Lebensversicherer
Kurzfassung: Koalition stärkt Risikotragfähigkeit der LebensversichererLeistungsfähigkeit der Lebensversicherungs-Unternehmen wird gestärktDie unionsgeführte Mehrheit im Finanzausschuss des Deutschen Bundesta ...
[CDU/CSU-Fraktion - 07.11.2012] Koalition stärkt Risikotragfähigkeit der Lebensversicherer
Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungs-Unternehmen wird gestärkt
Die unionsgeführte Mehrheit im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch im Rahmen des SEPA-Begleitgesetzes auch neue Regelungen für die deutsche Versicherungsbranche beschlossen. Mit den Regelungen wird die Risikotragfähigkeit der Lebensversicherungs-Unternehmen gestärkt und das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Unisex-Tarifen umgesetzt. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
"Mit den beschlossenen Maßnahmen geben wir den Lebensversicherern die notwendige Flexibilität, die Gesamtleistungen an die Versicherten im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu stabilisieren. Außerdem setzen wir das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Unisex-Tarifen um. Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen die Versicherungsunternehmen bei Prämien und Leistungen ausnahmslos nicht mehr zwischen Männern und Frauen differenzieren.
Im Bereich der Lebensversicherung sollen angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase in zwei Bereichen noch in diesem Jahr Änderungen erfolgen: Zum einen wird sichergestellt, dass Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen, die das Versicherungsunternehmen zur Sicherstellung der Garantien an die Versicherungsnehmer erworben hat und weiter benötigt, bei sinkenden Kapitalmarktzinsen im Unternehmen verbleiben können. Zum anderen wird die bisherige Trennung der Überschussbeteiligung von vor und nach 1994 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen aufgehoben. Damit wird die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungs-Unternehmen gestärkt."
Hintergrund:
Mit der 10. Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) soll die Solvency II-Richtlinie, mit der das europäische Versicherungsrecht reformiert wird, in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit einer Verabschiedung der Regelungen auf europäischer Ebene ist in diesem Jahr jedoch nicht mehr zu rechnen. Daher wurden einige Regelungen, die die 10. Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) enthält und die noch in diesem Jahr in Kraft treten müssen, aus der 10. VAG-Novelle herausgelöst und an das SEPA-Begleitgesetz angehängt. Die heute im Finanzausschuss verabschiedeten Regelungen betreffen die folgenden Bereiche:
Unisex-Tarife: Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 1. März 2011 entschieden, dass ab dem 21. Dezember 2012 bei Versicherungsprämien und Versicherungsleistungen ausnahmslos nicht mehr zwischen Männern und Frauen differenziert werden darf. Dies macht eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) spätestens zum 21. Dezember 2012 erforderlich.
Risikotragfähigkeit der Lebensversicherung: Betreffend die Lebensversicherung sollten angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase in zwei Bereichen noch in diesem Jahr Änderungen erfolgen:
a) Bewertungsreserven: Die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven kann insbesondere bei sinkenden Kapitalmarktzinsen die Stabilität der Versicherungsunternehmen gefährden. Bei dieser Kapitalmarktsituation entstehen Bewertungsreserven auch auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere, die das Versicherungsunternehmen zur Sicherstellung der Garantien der Versicherungsnehmer erworben hat und weiter benötigt. Mit der Neuregelung wird sichergestellt, dass Bewertungsreserven auf diese Kapitalanlagen, in einem Umfang, der die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Versicherten sicherstellt, bei sinkenden Kapitalmarktzinsen im Unternehmen verbleiben können. Die hälftige Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Aktien und Immobilien bleibt unberührt.
b) Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB): Im Jahr 1994 wurde in Deutschland die vorherige Genehmigung der Bedingungen und Tarife in der Lebensversicherung abgeschafft. Dadurch kam es zu einer Trennung der Versicherungsverträge in einen Altbestand (Vertragsschluss bis 1994) und einen Neubestand. Die Überschussbeteiligung dieser Verträge verläuft bisher getrennt. Aufgrund der Entwicklung der Kapitalanlagen entwickeln sich die Bestände unterschiedlich. Mit den heute verabschiedeten Regelungen wird die bisherige Trennung der Überschussbeteiligung von Neu- und Altbestand aufgehoben. Damit werden die Leistungen an die Versicherten stabilisiert und die Risikotragfähigkeit des Gesamtunternehmens gestärkt.
Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 8. November 2012 vorgesehen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 14. Dezember 2012 mit dem Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-52267
Telefax: 030/227-56115
Mail: fraktion@cducsu.de
URL: http://www.cducsu.de
Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungs-Unternehmen wird gestärkt
Die unionsgeführte Mehrheit im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch im Rahmen des SEPA-Begleitgesetzes auch neue Regelungen für die deutsche Versicherungsbranche beschlossen. Mit den Regelungen wird die Risikotragfähigkeit der Lebensversicherungs-Unternehmen gestärkt und das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Unisex-Tarifen umgesetzt. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
"Mit den beschlossenen Maßnahmen geben wir den Lebensversicherern die notwendige Flexibilität, die Gesamtleistungen an die Versicherten im aktuellen Niedrigzinsumfeld zu stabilisieren. Außerdem setzen wir das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Unisex-Tarifen um. Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen die Versicherungsunternehmen bei Prämien und Leistungen ausnahmslos nicht mehr zwischen Männern und Frauen differenzieren.
Im Bereich der Lebensversicherung sollen angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase in zwei Bereichen noch in diesem Jahr Änderungen erfolgen: Zum einen wird sichergestellt, dass Bewertungsreserven auf Kapitalanlagen, die das Versicherungsunternehmen zur Sicherstellung der Garantien an die Versicherungsnehmer erworben hat und weiter benötigt, bei sinkenden Kapitalmarktzinsen im Unternehmen verbleiben können. Zum anderen wird die bisherige Trennung der Überschussbeteiligung von vor und nach 1994 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen aufgehoben. Damit wird die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungs-Unternehmen gestärkt."
Hintergrund:
Mit der 10. Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) soll die Solvency II-Richtlinie, mit der das europäische Versicherungsrecht reformiert wird, in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit einer Verabschiedung der Regelungen auf europäischer Ebene ist in diesem Jahr jedoch nicht mehr zu rechnen. Daher wurden einige Regelungen, die die 10. Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) enthält und die noch in diesem Jahr in Kraft treten müssen, aus der 10. VAG-Novelle herausgelöst und an das SEPA-Begleitgesetz angehängt. Die heute im Finanzausschuss verabschiedeten Regelungen betreffen die folgenden Bereiche:
Unisex-Tarife: Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 1. März 2011 entschieden, dass ab dem 21. Dezember 2012 bei Versicherungsprämien und Versicherungsleistungen ausnahmslos nicht mehr zwischen Männern und Frauen differenziert werden darf. Dies macht eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) spätestens zum 21. Dezember 2012 erforderlich.
Risikotragfähigkeit der Lebensversicherung: Betreffend die Lebensversicherung sollten angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase in zwei Bereichen noch in diesem Jahr Änderungen erfolgen:
a) Bewertungsreserven: Die Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven kann insbesondere bei sinkenden Kapitalmarktzinsen die Stabilität der Versicherungsunternehmen gefährden. Bei dieser Kapitalmarktsituation entstehen Bewertungsreserven auch auf Kapitalanlagen in festverzinsliche Wertpapiere, die das Versicherungsunternehmen zur Sicherstellung der Garantien der Versicherungsnehmer erworben hat und weiter benötigt. Mit der Neuregelung wird sichergestellt, dass Bewertungsreserven auf diese Kapitalanlagen, in einem Umfang, der die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Versicherten sicherstellt, bei sinkenden Kapitalmarktzinsen im Unternehmen verbleiben können. Die hälftige Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven auf Aktien und Immobilien bleibt unberührt.
b) Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB): Im Jahr 1994 wurde in Deutschland die vorherige Genehmigung der Bedingungen und Tarife in der Lebensversicherung abgeschafft. Dadurch kam es zu einer Trennung der Versicherungsverträge in einen Altbestand (Vertragsschluss bis 1994) und einen Neubestand. Die Überschussbeteiligung dieser Verträge verläuft bisher getrennt. Aufgrund der Entwicklung der Kapitalanlagen entwickeln sich die Bestände unterschiedlich. Mit den heute verabschiedeten Regelungen wird die bisherige Trennung der Überschussbeteiligung von Neu- und Altbestand aufgehoben. Damit werden die Leistungen an die Versicherten stabilisiert und die Risikotragfähigkeit des Gesamtunternehmens gestärkt.
Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 8. November 2012 vorgesehen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 14. Dezember 2012 mit dem Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
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