07.11.2012 12:08 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von CDU/CSU-Fraktion
Koalition baut Geldwäscheprävention weiter aus
Kurzfassung: Koalition baut Geldwäscheprävention weiter ausFür Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist in Deutschland kein PlatzDie unionsgeführte Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des ...
[CDU/CSU-Fraktion - 07.11.2012] Koalition baut Geldwäscheprävention weiter aus
Für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist in Deutschland kein Platz
Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Geldwäscheergänzungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird auch das Online-Glücksspiel in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes einbezogen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Peter Aumer:
"Das Online-Glücksspiel darf kein rechtsfreier Raum sein. Auch hier ist sicherzustellen, dass Geldwäsche wirksam bekämpft wird. Entsprechend den europäischen Vorgaben haben wir daher den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes entsprechend erweitert. Für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet gelten künftig spezielle Sorgfaltspflichten.
Insbesondere muss ein Spieler vor Spielbeginn identifiziert werden. Die starre Regelung im Regierungsentwurf, wonach hierzu immer auch der Personalausweis vorzulegen ist, hielten wir jedoch für nicht praktikabel.
Im Sinne einer Vereinfachung und von möglichst wenig Bürokratie haben wir in diesem Punkt noch eine wichtige Änderung veranlasst. So können die Aufsichtsbehörden Ausnahmen von der Identifizierungspflicht vorsehen, wenn sie erkennen, dass in einem bestimmten Bereich das Geldwäscherisiko gering ist. Desweiteren wird es auch möglich sein, den Personalausweis einzuscannen und per E-Mail zu schicken.
Die Koalition schließt damit eine noch bestehende Lücke in der Geldwäscheprävention. Die Geldwäschebekämpfung wird konsequent ausgebaut, auch im Sinne der internationalen Standards. Wir machen damit deutlich, dass für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland kein Platz ist."
Hintergrund:
Die Koalition hat Ende 2011 das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention verabschiedet. Hiermit wurde das nationale Recht an die internationalen Vorgaben angepasst. Allerdings konnte das Online-Glücksspiel noch nicht in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden. Grund hierfür war, dass die Bundesländer zu dem Zeitpunkt eine teilweise Liberalisierung des Glücksspielmarktes erst vorbereiteten (vorher war das Online-Glücksspiel in Deutschland ausnahmslos verboten). Inzwischen ist zum 1. Juli 2012 sowohl der Glücksspieländerungsstaatsvertrag der Länder als auch das begleitende Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten in Kraft getreten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Geldwäschegesetz nun entsprechend ergänzt. Der Kreis der Verpflichteten wird auf Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet erweitert. Für sie werden spezifische Sorgfaltspflichten geschaffen, die die Geldwäscherisiken im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb minimieren sollen.
Der Gesetzentwurf sieht auch neue Sorgfaltspflichten für Kredit- und Zahlungsinstitute vor, die in die Zahlungskette zwischen dem Spieler und dem Verpflichteten im Rahmen von Kreditkartenzahlungen eingebunden sind.
Für die Verhinderung des illegalen Onlineglücksspiels sollen die zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder zusätzliche Kompetenzen und Auskunftsrechte gegenüber den Verpflichteten, den Spielern und den kontoführenden Kredit- und Zahlungsinstituten erhalten.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-52267
Telefax: 030/227-56115
Mail: fraktion@cducsu.de
URL: http://www.cducsu.de
Für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist in Deutschland kein Platz
Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Geldwäscheergänzungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird auch das Online-Glücksspiel in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes einbezogen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Peter Aumer:
"Das Online-Glücksspiel darf kein rechtsfreier Raum sein. Auch hier ist sicherzustellen, dass Geldwäsche wirksam bekämpft wird. Entsprechend den europäischen Vorgaben haben wir daher den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes entsprechend erweitert. Für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet gelten künftig spezielle Sorgfaltspflichten.
Insbesondere muss ein Spieler vor Spielbeginn identifiziert werden. Die starre Regelung im Regierungsentwurf, wonach hierzu immer auch der Personalausweis vorzulegen ist, hielten wir jedoch für nicht praktikabel.
Im Sinne einer Vereinfachung und von möglichst wenig Bürokratie haben wir in diesem Punkt noch eine wichtige Änderung veranlasst. So können die Aufsichtsbehörden Ausnahmen von der Identifizierungspflicht vorsehen, wenn sie erkennen, dass in einem bestimmten Bereich das Geldwäscherisiko gering ist. Desweiteren wird es auch möglich sein, den Personalausweis einzuscannen und per E-Mail zu schicken.
Die Koalition schließt damit eine noch bestehende Lücke in der Geldwäscheprävention. Die Geldwäschebekämpfung wird konsequent ausgebaut, auch im Sinne der internationalen Standards. Wir machen damit deutlich, dass für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland kein Platz ist."
Hintergrund:
Die Koalition hat Ende 2011 das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention verabschiedet. Hiermit wurde das nationale Recht an die internationalen Vorgaben angepasst. Allerdings konnte das Online-Glücksspiel noch nicht in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden. Grund hierfür war, dass die Bundesländer zu dem Zeitpunkt eine teilweise Liberalisierung des Glücksspielmarktes erst vorbereiteten (vorher war das Online-Glücksspiel in Deutschland ausnahmslos verboten). Inzwischen ist zum 1. Juli 2012 sowohl der Glücksspieländerungsstaatsvertrag der Länder als auch das begleitende Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten in Kraft getreten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Geldwäschegesetz nun entsprechend ergänzt. Der Kreis der Verpflichteten wird auf Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet erweitert. Für sie werden spezifische Sorgfaltspflichten geschaffen, die die Geldwäscherisiken im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb minimieren sollen.
Der Gesetzentwurf sieht auch neue Sorgfaltspflichten für Kredit- und Zahlungsinstitute vor, die in die Zahlungskette zwischen dem Spieler und dem Verpflichteten im Rahmen von Kreditkartenzahlungen eingebunden sind.
Für die Verhinderung des illegalen Onlineglücksspiels sollen die zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder zusätzliche Kompetenzen und Auskunftsrechte gegenüber den Verpflichteten, den Spielern und den kontoführenden Kredit- und Zahlungsinstituten erhalten.
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