Koalitionsfraktionen lehnt Entfristung von 52a Urheberrechtsgesetz ab

Kurzfassung: Koalitionsfraktionen lehnt Entfristung von 52a Urheberrechtsgesetz abAnlässlich der Ablehnung des Gesetzentwurfs der SPD-Bundestagsfraktion zur dauerhaften Entfristung des 52a Urhebergesetz, erklär ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 07.11.2012] Koalitionsfraktionen lehnt Entfristung von 52a Urheberrechtsgesetz ab

Anlässlich der Ablehnung des Gesetzentwurfs der SPD-Bundestagsfraktion zur
dauerhaften Entfristung des 52a Urhebergesetz, erklärt der zuständige
Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion René Röspel:
Es ist erschreckend, wie die Bundesregierung ohne Weitsicht bei wichtigen
Fragen für Hochschule, Forschung und Lehre agiert. Jüngstes Beispiel ist
das anstehende Auslaufen des 52a Urheberrechtsgesetz. Dieser Paragraph
ermöglicht es, kleine Teile eines veröffentlichten Werkes sowie einzelne
Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im
Unterricht an Schulen, Hochschulen und anderen öffentlichen Einrichtungen
zugänglich zu machen. Eine für Unterricht, Lehre und Forschung
unverzichtbare Regelung, die allerdings zum wiederholten Male bis Ende des
Jahres befristet ist.
Bereits vor der parlamentarischen Sommerpause hat die SPD-Bundestagsfraktion
einen abstimmungsreifen Gesetzentwurf zur dauerhaften Entfristung des 52a
Urheberrechtsgesetz in den Bundestag eingebracht. Die SPD-Bundestagsfraktion
will die Regelung dauerhaft entfristen und so Rechtssicherheit für
Studierende wie Lehrende schaffen. Allerdings verharrt Schwarz-Gelb noch im
analogen Zeitalter und hat bislang eine fortschrittliche Lösung verhindert.
Immerhin kann die Bundesregierung offenbar dem gemeinsamen Druck von SPD und
Wissenschaft nicht länger standhalten und plant die Einbringung einer
Mini-Urheberrechtsreform: die Geltung der bisherigen Regelung soll erneut
verlängert und lediglich befristet werden.
Es muss in einer modernen Wissensgesellschaft möglich bleiben, kleine Teile
eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu vervielfältigen und etwa in
einem Semesterapparat zur Verfügung zu stellen. Der 52a
Urheberrechtsgesetz hat sich bewährt. Wir brauchen keine erneute Befristung
unter Verweis auf laufende Gerichtsverfahren. Was wir eigentlich bräuchten,
ist eine bildungs- und forschungsfreundliche Reform des gesamten
Urheberrechts. Eine dauerhafte Entfristung des 52a Urheberrechtsgesetz
wäre ein guter erster Schritt in diese Richtung.

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SPD-Bundestagsfraktion Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen. Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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