07.11.2012 16:20 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von news4germany
Unisex-Tarife sorgen für Verunsicherung bei Verbrauchern
Kurzfassung: (ddp direct) Hannover / Berlin (news4germany) - Eine repräsentative Meinungsumfrage aus 2012, die das Meinungsforschungs-Institut forsa im Auftrag des Finanzdienstleisters AWD durchgeführt hat zeigt, dass nur rund die Hälfte aller Befragten (48 %) schon einmal von dem Beschluss zu Unisex-Tarifen, also Versicherungstarifen, die für Männer und Frauen keine geschlechtsspezifischen Unterschiede aufweisen, gehört haben. Etwas mehr (52 %) haben davon bisher noch nichts gehört, so die ...
[news4germany - 07.11.2012] (ddp direct) Hannover / Berlin (news4germany) - Eine repräsentative Meinungsumfrage aus 2012, die das Meinungsforschungs-Institut forsa im Auftrag des Finanzdienstleisters AWD durchgeführt hat zeigt, dass nur rund die Hälfte aller Befragten (48 %) schon einmal von dem Beschluss zu Unisex-Tarifen, also Versicherungstarifen, die für Männer und Frauen keine geschlechtsspezifischen Unterschiede aufweisen, gehört haben. Etwas mehr (52 %) haben davon bisher noch nichts gehört, so die repräsentative Erhebung im Auftrag von AWD. Was als wohlmeinende Rechtsprechung der EU-Richter begonnen hatte, zog Verunsicherung bei Verbrauchern in Bezug auf Unisex-Tarife nach sich.
Bis zum 21.12.2012 haben die EU-Richter (Rechtssache C-236/09) den Versicherungskonzernen Zeit gegeben, die Umstellung auf Unisex-Tarife zu vollziehen. Bisher hatten die meisten der 27 EU-Länder noch geschlechtsspezifische Tarife. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs sind aber nach Ablauf der Übergangszeit keine Neuverträge mehr erlaubt, die Männer und Frauen tariflich unterschiedlich behandeln. Götz Wenker, Vorsitzender der deutschen Geschäftsführung von AWD: Die verpflichtende Einführung von Unisex-Tarifen dient der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Die Höhe der Beitragszahlungen wird nach dieser Neuregelung geschlechtsneutral berechnet, so AWD-Chef Götz Wenker.
Von der Unisex-Neuregelung betroffen sind im Wesentlichen alle Arten privater Lebens- und Rentenversicherungen (beispielsweise auch Berufsunfähigkeitsrenten, Risikolebensversicherungen oder Pflegezusatzversicherungen), private Krankenversicherungen und Kfz-Versicherungen. Für Altverträge besteht allerdings Bestandsschutz. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV mit Hinweis auf eine Studie der Beratungsgesellschaft Oxera berichtet, werden sich je nach Produkt die Prämien mal für Frauen, mal für Männer erhöhen.
Nach Angaben von Stephan Naskowiak, Leiter des Bereiches Altersvorsorge bei AWD, bedeutet dies, "dass essentielle Vorsorgebereiche, wie beispielsweise Privatrente, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Pflegeversicherung für Männer zukünftig teurer werden. Umgekehrt werden Frauen nach Umstellung auf die neuen Unisex-Tarife zum Beispiel bei der Risikolebensversicherung mit erhöhten Kosten rechnen müssen", so der AWD-Experte. Auch die Unfallversicherung wird für einige Frauen teurer. Bisher teilen Unfallversicherer ihre Kunden meist in zwei Gefahrengruppen ein, A und B. Unabhängig von ihrem Beruf gehörten Frauen bisher immer zur Gefahrengruppe A, wo etwa Angestellte aus Verwaltungen und kaufmännischen Abteilungen eingestuft sind. Damit ist mit der neuen Regelung zum Teil Schluss: Frauen mit risikoreichen Berufen gehören dann auch zur Gefahrengruppe B, wo körperlich schwer arbeitende Menschen und Leute in gefährlicheren Berufen eingeordnet sind.
Das Thema Unisex wird die Verbraucher sicherlich noch bis zum 21. Dezember 2012 beschäftigen. Und wer noch Lü¬cken im Versicherungsschutz hat, kann diese je nach Fall noch zu relativ günstigen Prei¬sen schließen. Jeder Vertragsabschluss sollte aber gut überlegt sein. Beratung tut hier Not. Experten sind bei der qualifizierten Beratung von Verbrauchern bei diesem Thema sehr gefragt. Denn Produkt und Tarif müssen immer auch zu den Bedürf¬nissen des Versicherungsnehmers passen. AWD-Chef Götz Wenker: "Angesichts der gravierenden Veränderungen ist die qualifizierte Beratung durch einen erfahrenen und lizensierten Finanzberater mit umfassender Markt- und Produktkenntnis wichtiger denn je.
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Bis zum 21.12.2012 haben die EU-Richter (Rechtssache C-236/09) den Versicherungskonzernen Zeit gegeben, die Umstellung auf Unisex-Tarife zu vollziehen. Bisher hatten die meisten der 27 EU-Länder noch geschlechtsspezifische Tarife. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs sind aber nach Ablauf der Übergangszeit keine Neuverträge mehr erlaubt, die Männer und Frauen tariflich unterschiedlich behandeln. Götz Wenker, Vorsitzender der deutschen Geschäftsführung von AWD: Die verpflichtende Einführung von Unisex-Tarifen dient der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Die Höhe der Beitragszahlungen wird nach dieser Neuregelung geschlechtsneutral berechnet, so AWD-Chef Götz Wenker.
Von der Unisex-Neuregelung betroffen sind im Wesentlichen alle Arten privater Lebens- und Rentenversicherungen (beispielsweise auch Berufsunfähigkeitsrenten, Risikolebensversicherungen oder Pflegezusatzversicherungen), private Krankenversicherungen und Kfz-Versicherungen. Für Altverträge besteht allerdings Bestandsschutz. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV mit Hinweis auf eine Studie der Beratungsgesellschaft Oxera berichtet, werden sich je nach Produkt die Prämien mal für Frauen, mal für Männer erhöhen.
Nach Angaben von Stephan Naskowiak, Leiter des Bereiches Altersvorsorge bei AWD, bedeutet dies, "dass essentielle Vorsorgebereiche, wie beispielsweise Privatrente, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Pflegeversicherung für Männer zukünftig teurer werden. Umgekehrt werden Frauen nach Umstellung auf die neuen Unisex-Tarife zum Beispiel bei der Risikolebensversicherung mit erhöhten Kosten rechnen müssen", so der AWD-Experte. Auch die Unfallversicherung wird für einige Frauen teurer. Bisher teilen Unfallversicherer ihre Kunden meist in zwei Gefahrengruppen ein, A und B. Unabhängig von ihrem Beruf gehörten Frauen bisher immer zur Gefahrengruppe A, wo etwa Angestellte aus Verwaltungen und kaufmännischen Abteilungen eingestuft sind. Damit ist mit der neuen Regelung zum Teil Schluss: Frauen mit risikoreichen Berufen gehören dann auch zur Gefahrengruppe B, wo körperlich schwer arbeitende Menschen und Leute in gefährlicheren Berufen eingeordnet sind.
Das Thema Unisex wird die Verbraucher sicherlich noch bis zum 21. Dezember 2012 beschäftigen. Und wer noch Lü¬cken im Versicherungsschutz hat, kann diese je nach Fall noch zu relativ günstigen Prei¬sen schließen. Jeder Vertragsabschluss sollte aber gut überlegt sein. Beratung tut hier Not. Experten sind bei der qualifizierten Beratung von Verbrauchern bei diesem Thema sehr gefragt. Denn Produkt und Tarif müssen immer auch zu den Bedürf¬nissen des Versicherungsnehmers passen. AWD-Chef Götz Wenker: "Angesichts der gravierenden Veränderungen ist die qualifizierte Beratung durch einen erfahrenen und lizensierten Finanzberater mit umfassender Markt- und Produktkenntnis wichtiger denn je.
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news4germany, Frau Nora Kerner
Lerchenweg 14, 53909 Zülpich, Deutschland
Tel.: -; www.news4germany.de
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