07.11.2012 16:30 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil im Mordfall Tobias rechtskräftig
Kurzfassung: Urteil im Mordfall Tobias rechtskräftig Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, besondere Schuldschwere festgestellt und die Unterbringu ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 07.11.2012] Urteil im Mordfall Tobias rechtskräftig
Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, besondere Schuldschwere festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der heute 48 Jahre alte Angeklagte am 30. Oktober 2000 den elfjährigen Tobias nahe des Dörschachweihers südlich von Weil im Schönbuch mit 38 Messerstichen. Der Angeklagte hatte dorthin eine Fahrradtour unternommen und bemerkte zufällig den ihm bis dahin unbekannten Jungen beim Angeln im Weiher. Er entschloss sich, sexuelle Handlungen an dem Jungen vorzunehmen und lockte diesen mit einem Vorwand hinter eine nahe gelegene Hütte. Dort forderte der Angeklagte den Jungen unter Vorhalt eines Butterflymessers auf, seine Hose herunterzuziehen. Als der Junge indes laut und anhaltend zu schreien begann, befürchtete der Angeklagte, seine Tat würde nicht unentdeckt bleiben, und beschloss, den Jungen für immer zum Schweigen zu bringen und ihn zu erstechen. Mit dem mitgeführten Messer stach er sodann mehrfach wuchtig auf den Jungen ein, der innerhalb kürzester Zeit verstarb. Bei dem Angeklagten lag ausweislich der Feststellungen des sachverständig beratenen Landgerichts seit vielen Jahren eine schwere Störung der Sexualpräferenz mit pädophiler und sadomasochistischer Triebfixierung vor, die jedoch zu keiner relevanten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei der Tat führte.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der er insbesondere die Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das Landgericht beanstandet, als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Bundesgerichtshof (BGH)
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Deutschland
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Mail: poststelle@bgh.bund.de
URL: http://www.bundesgerichtshof.de/
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Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der heute 48 Jahre alte Angeklagte am 30. Oktober 2000 den elfjährigen Tobias nahe des Dörschachweihers südlich von Weil im Schönbuch mit 38 Messerstichen. Der Angeklagte hatte dorthin eine Fahrradtour unternommen und bemerkte zufällig den ihm bis dahin unbekannten Jungen beim Angeln im Weiher. Er entschloss sich, sexuelle Handlungen an dem Jungen vorzunehmen und lockte diesen mit einem Vorwand hinter eine nahe gelegene Hütte. Dort forderte der Angeklagte den Jungen unter Vorhalt eines Butterflymessers auf, seine Hose herunterzuziehen. Als der Junge indes laut und anhaltend zu schreien begann, befürchtete der Angeklagte, seine Tat würde nicht unentdeckt bleiben, und beschloss, den Jungen für immer zum Schweigen zu bringen und ihn zu erstechen. Mit dem mitgeführten Messer stach er sodann mehrfach wuchtig auf den Jungen ein, der innerhalb kürzester Zeit verstarb. Bei dem Angeklagten lag ausweislich der Feststellungen des sachverständig beratenen Landgerichts seit vielen Jahren eine schwere Störung der Sexualpräferenz mit pädophiler und sadomasochistischer Triebfixierung vor, die jedoch zu keiner relevanten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei der Tat führte.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der er insbesondere die Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das Landgericht beanstandet, als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
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