07.11.2012 21:51 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Gemäß § 25 I HBG wird eine Nachfolgerhaftung nicht schon durch Übernahme eines Handelsgeschäftes unter Fortführung der bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung ausgelöst.
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Autor der Pressemeldung "Die gesellschaftsrechtliche Nachfolgerhaftung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.