Online-Befragung des Innenministeriums zur Geldwäscheprävention

Kurzfassung: Online-Befragung des Innenministeriums zur Geldwäscheprävention Online-Befragung des Innenministers zur Geldwäscheprävention - Sensibilisierung der Unternehmen für Geldwäsche und Terrorismusfina ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 08.11.2012] Online-Befragung des Innenministeriums zur Geldwäscheprävention

Online-Befragung des Innenministers zur Geldwäscheprävention - Sensibilisierung der Unternehmen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Durch das Geldwäschegesetz sind außer den Banken viele weitere Betriebe, Unternehmen und Berufsträger aus dem Nichtfinanzsektor verpflichtet, Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchzuführen. Deshalb verschickt das Bayerische Staatsministerium des Innern derzeit zur Sensibilisierung der Unternehmen rund 10.000 Serienbriefe an Immobilienmakler und Edelmetallhändler, um sie zur Teilnahme an einer Onlinebefragung zur Geldwäscheprävention aufzufordern. Die Onlinebefragung verfolgt zwei Ziele. Zum einen sollen sich die Betroffenen durch die Beantwortung der Fragen intensiv mit den Anforderungen des Geldwäschegesetzes und deren Umsetzung in ihren Betrieben befassen. Zweitens geben die Antworten Aufschluss darüber, inwieweit die Betriebe ihren Verpflichtungen bereits nachkommen. Damit können ausstehende Informations- und Kontrollmaßnahmen gezielter geplant und umgesetzt werden.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern ist nach dem Geldwäschegesetz die zuständige Aufsichtsbehörde für Unternehmen im Nichtfinanzsektor und bestimmte Finanzunternehmen in Bayern. Das Geldwäschegesetz schreibt vor, dass in Branchen mit einem generell erhöhten Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Geldwäschebeauftragte einzurichten sind. Darüber hinaus kann die Aufsichtsbehörde auch andere Unternehmen verpflichten, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen.
Informationen zur Geldwäscheprävention finden Sie auf unserer Internetseite www.geldwaeschegesetz.bayern.de . In Kooperation mit der IHK Bayern finden dazu auch Vorträge statt.

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80539 München
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Telefon: (089) 2192-01
Telefax: (089) 2192-12225
Mail: poststelle@stmi.bayern.de
URL: http://www.stmi.bayern.de

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Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten. Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums. Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern. Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen. An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
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