08.11.2012 15:23 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bayerisches Staatsministerium des Innern
Online-Befragung des Innenministeriums zur Geldwäscheprävention
Kurzfassung: Online-Befragung des Innenministeriums zur Geldwäscheprävention Online-Befragung des Innenministers zur Geldwäscheprävention - Sensibilisierung der Unternehmen für Geldwäsche und Terrorismusfina ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 08.11.2012] Online-Befragung des Innenministeriums zur Geldwäscheprävention
Online-Befragung des Innenministers zur Geldwäscheprävention - Sensibilisierung der Unternehmen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Durch das Geldwäschegesetz sind außer den Banken viele weitere Betriebe, Unternehmen und Berufsträger aus dem Nichtfinanzsektor verpflichtet, Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchzuführen. Deshalb verschickt das Bayerische Staatsministerium des Innern derzeit zur Sensibilisierung der Unternehmen rund 10.000 Serienbriefe an Immobilienmakler und Edelmetallhändler, um sie zur Teilnahme an einer Onlinebefragung zur Geldwäscheprävention aufzufordern. Die Onlinebefragung verfolgt zwei Ziele. Zum einen sollen sich die Betroffenen durch die Beantwortung der Fragen intensiv mit den Anforderungen des Geldwäschegesetzes und deren Umsetzung in ihren Betrieben befassen. Zweitens geben die Antworten Aufschluss darüber, inwieweit die Betriebe ihren Verpflichtungen bereits nachkommen. Damit können ausstehende Informations- und Kontrollmaßnahmen gezielter geplant und umgesetzt werden.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern ist nach dem Geldwäschegesetz die zuständige Aufsichtsbehörde für Unternehmen im Nichtfinanzsektor und bestimmte Finanzunternehmen in Bayern. Das Geldwäschegesetz schreibt vor, dass in Branchen mit einem generell erhöhten Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Geldwäschebeauftragte einzurichten sind. Darüber hinaus kann die Aufsichtsbehörde auch andere Unternehmen verpflichten, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen.
Informationen zur Geldwäscheprävention finden Sie auf unserer Internetseite www.geldwaeschegesetz.bayern.de . In Kooperation mit der IHK Bayern finden dazu auch Vorträge statt.
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Odeonsplatz 3
80539 München
Deutschland
Telefon: (089) 2192-01
Telefax: (089) 2192-12225
Mail: poststelle@stmi.bayern.de
URL: http://www.stmi.bayern.de
Online-Befragung des Innenministers zur Geldwäscheprävention - Sensibilisierung der Unternehmen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Durch das Geldwäschegesetz sind außer den Banken viele weitere Betriebe, Unternehmen und Berufsträger aus dem Nichtfinanzsektor verpflichtet, Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durchzuführen. Deshalb verschickt das Bayerische Staatsministerium des Innern derzeit zur Sensibilisierung der Unternehmen rund 10.000 Serienbriefe an Immobilienmakler und Edelmetallhändler, um sie zur Teilnahme an einer Onlinebefragung zur Geldwäscheprävention aufzufordern. Die Onlinebefragung verfolgt zwei Ziele. Zum einen sollen sich die Betroffenen durch die Beantwortung der Fragen intensiv mit den Anforderungen des Geldwäschegesetzes und deren Umsetzung in ihren Betrieben befassen. Zweitens geben die Antworten Aufschluss darüber, inwieweit die Betriebe ihren Verpflichtungen bereits nachkommen. Damit können ausstehende Informations- und Kontrollmaßnahmen gezielter geplant und umgesetzt werden.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern ist nach dem Geldwäschegesetz die zuständige Aufsichtsbehörde für Unternehmen im Nichtfinanzsektor und bestimmte Finanzunternehmen in Bayern. Das Geldwäschegesetz schreibt vor, dass in Branchen mit einem generell erhöhten Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Geldwäschebeauftragte einzurichten sind. Darüber hinaus kann die Aufsichtsbehörde auch andere Unternehmen verpflichten, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen.
Informationen zur Geldwäscheprävention finden Sie auf unserer Internetseite www.geldwaeschegesetz.bayern.de . In Kooperation mit der IHK Bayern finden dazu auch Vorträge statt.
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Weitere Informationen
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, 80539 München , Deutschland
Tel.: (089) 2192-01; http://www.stmi.bayern.de
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