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Keine Herausgabepflicht des Arbeitnehmers für beim Wettbewerber bezogenes Gehalt
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Das BAG entschied, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet sei, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an den ehemaligen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots herauszugeben. ... weiter lesen Quelle
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