GRP Rainer LLP

Mögliche Verjährung von Schadensersatzansprüchen
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Zum Jahresende könnten mögliche Schadensersatzansprüche verjähren. Die Verjährung hätte dabei weitreichende Folgen für die Gläubiger. Sollte Verjährung von Ansprüchen eingetreten sein, kann der Schuldner die Zahlung verweigern. Die Schadensersatzansprüche wären somit für die Gläubiger nicht mehr durchsetzbar. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/63519

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Mögliche Verjährung von Schadensersatzansprüchen" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Mögliche Verjährung von Schadensersatzansprüchen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.