09.11.2012 12:55 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Abstandsgebot für die Sicherungsverwahrung wird umgesetzt
Kurzfassung: Abstandsgebot für die Sicherungsverwahrung wird umgesetztBevölkerung vor gefährlichen Tätern schützenDer Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und ...
[CDU/CSU-Fraktion - 09.11.2012] Abstandsgebot für die Sicherungsverwahrung wird umgesetzt
Bevölkerung vor gefährlichen Tätern schützen
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP den Gesetzentwurf zum Abstandsgebot für die Sicherungsverwahrung verabschiedet. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff:
"Die Koalition hat mit dem Gesetzentwurf einen modernen Vollzug der Sicherungsverwahrung beschlossen, der sich deutlich vom Strafvollzug unterscheiden wird. Damit gewährleisten wir, dass auch in Zukunft die Bevölkerung vor gefährlichen Tätern, die ihre Strafe vollständig verbüßt haben, geschützt wird.
Das sogenannte Abstandsgebot wird künftig den Vollzug der Sicherungsverwahrung bestimmen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in einer wegweisenden Entscheidung vom 4. Mai 2011 vorgegeben. Bisher ähnelt die langfristige Unterbringung von gefährlichen Straftätern der Vollstreckung einer Haftstrafe. Das Abstandgebot verlangt nun, dass Täter, die zum Schutz der Bevölkerung nach Verbüßung ihrer Strafe nicht freikommen, im Vollzug deutlich besser gestellt werden als Strafgefangene. Der Gesetzentwurf setzt dies konsequent um. Permanent gefährliche Täter werden in Zukunft in speziellen Einrichtungen untergebracht und umfassend betreut.
Damit hat die Koalition ein für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger außerordentlich wichtiges Reformvorhaben abgeschlossen. Bereits im Jahr 2010 haben wir Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung grundlegend reformiert. Die Gerichte können seitdem unter erleichterten Vorgaben im Urteil eine Sicherungsverwahrung vorbehalten. Bevor der Täter seine Strafe verbüßt hat, muss dann darüber entschieden werden, ob er so gefährlich ist, dass seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte diese neuen Möglichkeiten nutzen werden. Wir werden sehr aufmerksam verfolgen, ob sich in Zukunft noch Bedarf für eine nachträgliche Form der Sicherungsverwahrung ergeben wird und entsprechend handeln."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-52267
Telefax: 030/227-56115
Mail: fraktion@cducsu.de
URL: http://www.cducsu.de
Bevölkerung vor gefährlichen Tätern schützen
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP den Gesetzentwurf zum Abstandsgebot für die Sicherungsverwahrung verabschiedet. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff:
"Die Koalition hat mit dem Gesetzentwurf einen modernen Vollzug der Sicherungsverwahrung beschlossen, der sich deutlich vom Strafvollzug unterscheiden wird. Damit gewährleisten wir, dass auch in Zukunft die Bevölkerung vor gefährlichen Tätern, die ihre Strafe vollständig verbüßt haben, geschützt wird.
Das sogenannte Abstandsgebot wird künftig den Vollzug der Sicherungsverwahrung bestimmen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in einer wegweisenden Entscheidung vom 4. Mai 2011 vorgegeben. Bisher ähnelt die langfristige Unterbringung von gefährlichen Straftätern der Vollstreckung einer Haftstrafe. Das Abstandgebot verlangt nun, dass Täter, die zum Schutz der Bevölkerung nach Verbüßung ihrer Strafe nicht freikommen, im Vollzug deutlich besser gestellt werden als Strafgefangene. Der Gesetzentwurf setzt dies konsequent um. Permanent gefährliche Täter werden in Zukunft in speziellen Einrichtungen untergebracht und umfassend betreut.
Damit hat die Koalition ein für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger außerordentlich wichtiges Reformvorhaben abgeschlossen. Bereits im Jahr 2010 haben wir Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung grundlegend reformiert. Die Gerichte können seitdem unter erleichterten Vorgaben im Urteil eine Sicherungsverwahrung vorbehalten. Bevor der Täter seine Strafe verbüßt hat, muss dann darüber entschieden werden, ob er so gefährlich ist, dass seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte diese neuen Möglichkeiten nutzen werden. Wir werden sehr aufmerksam verfolgen, ob sich in Zukunft noch Bedarf für eine nachträgliche Form der Sicherungsverwahrung ergeben wird und entsprechend handeln."
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