09.11.2012 13:33 Uhr in Gesundheit & Wellness von Hessisches Sozialministerium
1 Jahr Hessischer Gesundheitspakt – Sozialminister Stefan Grüttner zieht Bilanz
Kurzfassung: 1 Jahr Hessischer Gesundheitspakt - Sozialminister Stefan Grüttner zieht Bilanz"Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum gefördert, neue kleinräumige Bedarfsplanung auf den Weg geb ...
[Hessisches Sozialministerium - 09.11.2012] 1 Jahr Hessischer Gesundheitspakt - Sozialminister Stefan Grüttner zieht Bilanz
"Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum gefördert, neue kleinräumige Bedarfsplanung auf den Weg gebracht,Allgemeinmedizinische Weiterbildung gestärkt"
Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner zog heute ein Jahr nach der Unterzeichnung des "Hessischen Pakts zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung für die Jahre 2012 bis 2014" am 11. November 2011 eine positive Bilanz der Umsetzung: "Wir können nach einem Jahr eindeutig von einem Erfolg sprechen." So wurde im Jahr 2012 eine Reform der Bedarfsplanung auf den Weg gebracht, zwei neue Kompetenzzentren für die Allgemeinmedizinische Weiterbildung an den Universitäten Frankfurt und Marburg gegründet und die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum gefördert. Weitere gemeinsame Maßnahmen mit den beteiligten Akteuren des Gesundheitswesens, wie eine Internetinformationsplattform oder ein Programm zur Erprobung der Delegation ärztlicher Leistungen, sind in Planung.
"Mit dem Hessischen Gesundheitspakt haben wir bereits wichtige Weichen gestellt", so Grüttner weiter. "Nur durch das konstruktive Zusammenwirken aller Beteiligten, von den Medizinischen Fakultäten über die Ärzteorganisationen bis hin zu den Krankenkassen, können die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden und die ländlichen Regionen Hessens attraktiv bleiben."
Ansiedlungsförderung
Ein wichtiger Baustein des Hessischen Gesundheitspaktes sei die Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit einem regionalen Versorgungsbedarf, erläuterte der Sozialminister. "Zwar besteht nach den derzeitigen Bundesvorgaben in fast allen hessischen Landkreisen und Städten und für fast alle Arztgruppen eine statistische Überversorgung. Trotzdem ist eine ungleiche räumliche Verteilung der Arztsitze innerhalb der Planungsbereiche schon heute feststellbar", so Grüttner weiter. Insbesondere in ländlichen Regionen werde es immer schwerer, junge Medizinerinnen und Mediziner für eine Niederlassung zu gewinnen. Aus diesem Grund haben sich das Land Hessen, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen sowie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen auf eine Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit einem regionalen Versorgungsbedarf verständigt. Hierbei stehen insbesondere ländliche Regionen im Fokus. Gefördert wird die Übernahme einer Praxis oder die Modernisierung einer übernommenen Praxis im ländlichen Raum. Der gemeinsame Beirat habe sich dafür entschieden, von den 2012 eingegangenen 32 Förderanträgen acht Praxen zu fördern. Die geförderten Praxen befinden sich in den Landkreisen Odenwaldkreis, Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner-Kreis und Waldeck-Frankenberg. Von den acht geförderten Praxen werden sechs von Medizinerinnen betrieben werden, ein deutliches Zeichen, dass auch in Hessen die Medizin weiblich wird.
Der Förderbetrag beträgt bis zu 50.000 Euro je Praxis, insgesamt stehen pro Jahr bis zu 600.000 Euro für diese Förderung zur Verfügung. Der Hessische Sozialminister appellierte an alle junge Medizinerinnen und Mediziner, die sich für eine Niederlassung in ländlichen Räumen interessieren, sich von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen beraten zu lassen und einen Förderantrag zu stellen.
Bedarfsplanung
"Das Jahr 2012 war zudem von einer grundlegenden Reform der Bedarfsplanung geprägt", hob Sozialminister Grüttner hervor. Ärzteschaft, Krankenkassen und Bundesländer verständigten sich auf eine kleinräumigere Planung von Arztsitzen, die ab dem 1. Januar 2013 in Kraft treten wird. "Damit werden die aus den 1990er Jahren stammenden Rahmenbedingungen für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten und für die Verteilung der Arztsitze in der Region modernisiert und bedarfsgerecht angepasst" erklärte Grüttner. Die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie werde nicht nur kleinräumigere Planungsbereiche und neue Kennziffern für den Bedarf an Arztsitzen schaffen. Künftig könne bei der Erstellung des neuen Bedarfsplans durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Hessen von den Bundesvorgaben abgewichen werden. Dabei werden vor allem regionale Besonderheiten, wie die demografische Entwicklung einer Region und die Morbidität berücksichtigt. Zudem könne der Landesausschuss von Ärzten und Krankenkassen zusätzliche lokale Versorgungsbedarfe feststellen.
Kompetenzzentren
Das Ziel des Hessischen Gesundheitspaktes sei die Zukunftssicherung der hausärztlichen Versorgung. "Dafür ist eine verstärkte Gewinnung von hausärztlichem Nachwuchs notwendig", betonte Grüttner. Eine Steigerung der Attraktivität der Hausarztmedizin in den Augen von Studierenden, Weiterbildungsassistenten, medizinischen und nicht-medizinischen Gesundheitsberufen und in der öffentlichen Wahrnehmung sei hierfür notwendig. "Zur Stärkung der Allgemeinmedizinischen Weiterbildung haben wir zwei Kompetenzzentren Allgemeinmedizin an den Universitäten Frankfurt und Marburg aufgebaut. Das Land Hessen fördert diese beiden Einrichtungen mit jährlich 150.000 Euro", hob der Sozialminister hervor. "Diese Landesmittel sind zukunftsweisend investiert - wir sichern damit die hausärztliche Versorgung der hessischen Bevölkerung."
Die Kompetenzzentren übernehmen unter anderem die nahtlose Verbindung zur Ausbildung von Medizinstudierenden, die Einbeziehung von akademischen Lehrpraxen, die Gewinnung und Schulung von Leitern regionaler Weiterbildungsverbünde und die Förderung der Einrichtung und inhaltlichen Koordination von Weiterbildungsverbünden zwischen Kliniken und Weiterbildungspraxen. "Durch die Kompetenzzenten und die regionalen Weiterbildungsverbünde, ein Zusammenschluss der an der Weiterbildung von Allgemeinmedizinern beteiligten Kliniken und Lehrpraxen, ist eine lückenlose Organisation der Weiterbildungsabschnitte in Kliniken und Praxen gewährleistet. Insgesamt haben sich in Hessen inzwischen zirka 10 regionale Weiterbildungsverbünde gegründet, 15 weitere befinden sich mit intensiver Betreuung durch die Kompetenzzentren im Aufbau", erläuterte Grüttner.
Ausblick:
Delegation von ärztlichen Leistungen Des Weiteren haben sich die Pakt-Partner auf die Durchführung eines regional begrenzten Modellprojekts zur Delegation von ärztlichen Leistungen auf nicht-ärztliches Personal verständigt, informierte der Sozialminister. Da einige Kassenarten Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen haben, die das Delegationsmodell "VeraH" berücksichtigen, wurde auf die ursprünglich vereinbarte Evaluation verschiedener Delegationsmodelle verzichtet. "Vielmehr sollen nun neue Verbundlösungen getestet werden. Dies soll zeigen, ob und inwieweit durch eine gemeinsame Organisation und Bündelung von delegationsfähigen Leistungen und deren Nutzung durch verschiedene ärztliche Akteure, wie zum Beispiel verschiedene ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte und/oder Krankenhäuser, eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung organisiert und etwaige strukturelle Probleme in ländlichen Gebieten gelöst werden können", stellte Grüttner heraus.
Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VeraH) sind für alle Beteiligten ein Gewinn, wie eine Untersuchung der Goethe-Universität in Frankfurt zeigt. Impf- und Medikationsmanagement, Hausbesuche und Dokumentation - speziell geschulte Versorgungsassistentinnen übernehmen vor allem bei Hausbesuchen und den Protokollen ein Vielfaches mehr als normale medizinische Fachangestellte. 79 Prozent der Ärztinnen und Ärzte und 70 Prozent der VeraH haben angegeben, dass sich die Versorgung der Patientinnen und Patienten durch die Versorgungsassistentinnen verbessert habe. 73 Prozent der VeraH und 58 Prozent der Ärztinnen und Ärzte sind der Ansicht, das Konzept entlaste sie.
Internetinformationsportal
"Zum Abbau von Zugangshürden und von etwaigen Vorurteilen gegenüber einer hausärztlichen Tätigkeit wird ein Internetinformationsportal für angehende Hausärztinnen und Hausärzte geschaffen", kündigte der Hessische Sozialminister an. Dieses Informationsportal werde den Weg zu einer hausärztlichen Tätigkeit in Hessen erleichtern, ganz gleich, ob angehende Hausärztinnen und Hausärzte am Anfang ihres Medizinstudiums stehen, sie sich bereits in einer Station der Weiterbildung befinden oder demnächst eine Niederlassung ins Auge gefasst haben. Mit der Internetseite werde eine zentrale Darstellung sämtlicher Förder- und Unterstützungsmaßnahmen sowie von Kontaktdaten geschaffen und die verschiedenen Möglichkeiten der Berufsausübung vorgestellt. Die Interplattform wird am 1. April 2013 unter www.hausaerzte-in-hessen.de gestartet. Weitere Informationen zum Hessischen Gesundheitspakt stehen im Internet zur Verfügung: www.hsm.hessen.de (Gesundheit / Gesundheitspakt).
Hessisches Sozialministerium
Gesa Krüger,
Dostojewskistr. 4,
D-65187 Wiesbaden
Telefon: (0611) 817 34 08,
Fax: (0611) 89 0 84 - 666
E-Mail: presse@hsm.hessen.de
"Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum gefördert, neue kleinräumige Bedarfsplanung auf den Weg gebracht,Allgemeinmedizinische Weiterbildung gestärkt"
Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner zog heute ein Jahr nach der Unterzeichnung des "Hessischen Pakts zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung für die Jahre 2012 bis 2014" am 11. November 2011 eine positive Bilanz der Umsetzung: "Wir können nach einem Jahr eindeutig von einem Erfolg sprechen." So wurde im Jahr 2012 eine Reform der Bedarfsplanung auf den Weg gebracht, zwei neue Kompetenzzentren für die Allgemeinmedizinische Weiterbildung an den Universitäten Frankfurt und Marburg gegründet und die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum gefördert. Weitere gemeinsame Maßnahmen mit den beteiligten Akteuren des Gesundheitswesens, wie eine Internetinformationsplattform oder ein Programm zur Erprobung der Delegation ärztlicher Leistungen, sind in Planung.
"Mit dem Hessischen Gesundheitspakt haben wir bereits wichtige Weichen gestellt", so Grüttner weiter. "Nur durch das konstruktive Zusammenwirken aller Beteiligten, von den Medizinischen Fakultäten über die Ärzteorganisationen bis hin zu den Krankenkassen, können die gesundheitlichen Versorgungsstrukturen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden und die ländlichen Regionen Hessens attraktiv bleiben."
Ansiedlungsförderung
Ein wichtiger Baustein des Hessischen Gesundheitspaktes sei die Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit einem regionalen Versorgungsbedarf, erläuterte der Sozialminister. "Zwar besteht nach den derzeitigen Bundesvorgaben in fast allen hessischen Landkreisen und Städten und für fast alle Arztgruppen eine statistische Überversorgung. Trotzdem ist eine ungleiche räumliche Verteilung der Arztsitze innerhalb der Planungsbereiche schon heute feststellbar", so Grüttner weiter. Insbesondere in ländlichen Regionen werde es immer schwerer, junge Medizinerinnen und Mediziner für eine Niederlassung zu gewinnen. Aus diesem Grund haben sich das Land Hessen, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen sowie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen auf eine Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit einem regionalen Versorgungsbedarf verständigt. Hierbei stehen insbesondere ländliche Regionen im Fokus. Gefördert wird die Übernahme einer Praxis oder die Modernisierung einer übernommenen Praxis im ländlichen Raum. Der gemeinsame Beirat habe sich dafür entschieden, von den 2012 eingegangenen 32 Förderanträgen acht Praxen zu fördern. Die geförderten Praxen befinden sich in den Landkreisen Odenwaldkreis, Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner-Kreis und Waldeck-Frankenberg. Von den acht geförderten Praxen werden sechs von Medizinerinnen betrieben werden, ein deutliches Zeichen, dass auch in Hessen die Medizin weiblich wird.
Der Förderbetrag beträgt bis zu 50.000 Euro je Praxis, insgesamt stehen pro Jahr bis zu 600.000 Euro für diese Förderung zur Verfügung. Der Hessische Sozialminister appellierte an alle junge Medizinerinnen und Mediziner, die sich für eine Niederlassung in ländlichen Räumen interessieren, sich von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen beraten zu lassen und einen Förderantrag zu stellen.
Bedarfsplanung
"Das Jahr 2012 war zudem von einer grundlegenden Reform der Bedarfsplanung geprägt", hob Sozialminister Grüttner hervor. Ärzteschaft, Krankenkassen und Bundesländer verständigten sich auf eine kleinräumigere Planung von Arztsitzen, die ab dem 1. Januar 2013 in Kraft treten wird. "Damit werden die aus den 1990er Jahren stammenden Rahmenbedingungen für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten und für die Verteilung der Arztsitze in der Region modernisiert und bedarfsgerecht angepasst" erklärte Grüttner. Die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie werde nicht nur kleinräumigere Planungsbereiche und neue Kennziffern für den Bedarf an Arztsitzen schaffen. Künftig könne bei der Erstellung des neuen Bedarfsplans durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Hessen von den Bundesvorgaben abgewichen werden. Dabei werden vor allem regionale Besonderheiten, wie die demografische Entwicklung einer Region und die Morbidität berücksichtigt. Zudem könne der Landesausschuss von Ärzten und Krankenkassen zusätzliche lokale Versorgungsbedarfe feststellen.
Kompetenzzentren
Das Ziel des Hessischen Gesundheitspaktes sei die Zukunftssicherung der hausärztlichen Versorgung. "Dafür ist eine verstärkte Gewinnung von hausärztlichem Nachwuchs notwendig", betonte Grüttner. Eine Steigerung der Attraktivität der Hausarztmedizin in den Augen von Studierenden, Weiterbildungsassistenten, medizinischen und nicht-medizinischen Gesundheitsberufen und in der öffentlichen Wahrnehmung sei hierfür notwendig. "Zur Stärkung der Allgemeinmedizinischen Weiterbildung haben wir zwei Kompetenzzentren Allgemeinmedizin an den Universitäten Frankfurt und Marburg aufgebaut. Das Land Hessen fördert diese beiden Einrichtungen mit jährlich 150.000 Euro", hob der Sozialminister hervor. "Diese Landesmittel sind zukunftsweisend investiert - wir sichern damit die hausärztliche Versorgung der hessischen Bevölkerung."
Die Kompetenzzentren übernehmen unter anderem die nahtlose Verbindung zur Ausbildung von Medizinstudierenden, die Einbeziehung von akademischen Lehrpraxen, die Gewinnung und Schulung von Leitern regionaler Weiterbildungsverbünde und die Förderung der Einrichtung und inhaltlichen Koordination von Weiterbildungsverbünden zwischen Kliniken und Weiterbildungspraxen. "Durch die Kompetenzzenten und die regionalen Weiterbildungsverbünde, ein Zusammenschluss der an der Weiterbildung von Allgemeinmedizinern beteiligten Kliniken und Lehrpraxen, ist eine lückenlose Organisation der Weiterbildungsabschnitte in Kliniken und Praxen gewährleistet. Insgesamt haben sich in Hessen inzwischen zirka 10 regionale Weiterbildungsverbünde gegründet, 15 weitere befinden sich mit intensiver Betreuung durch die Kompetenzzentren im Aufbau", erläuterte Grüttner.
Ausblick:
Delegation von ärztlichen Leistungen Des Weiteren haben sich die Pakt-Partner auf die Durchführung eines regional begrenzten Modellprojekts zur Delegation von ärztlichen Leistungen auf nicht-ärztliches Personal verständigt, informierte der Sozialminister. Da einige Kassenarten Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen haben, die das Delegationsmodell "VeraH" berücksichtigen, wurde auf die ursprünglich vereinbarte Evaluation verschiedener Delegationsmodelle verzichtet. "Vielmehr sollen nun neue Verbundlösungen getestet werden. Dies soll zeigen, ob und inwieweit durch eine gemeinsame Organisation und Bündelung von delegationsfähigen Leistungen und deren Nutzung durch verschiedene ärztliche Akteure, wie zum Beispiel verschiedene ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte und/oder Krankenhäuser, eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung organisiert und etwaige strukturelle Probleme in ländlichen Gebieten gelöst werden können", stellte Grüttner heraus.
Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VeraH) sind für alle Beteiligten ein Gewinn, wie eine Untersuchung der Goethe-Universität in Frankfurt zeigt. Impf- und Medikationsmanagement, Hausbesuche und Dokumentation - speziell geschulte Versorgungsassistentinnen übernehmen vor allem bei Hausbesuchen und den Protokollen ein Vielfaches mehr als normale medizinische Fachangestellte. 79 Prozent der Ärztinnen und Ärzte und 70 Prozent der VeraH haben angegeben, dass sich die Versorgung der Patientinnen und Patienten durch die Versorgungsassistentinnen verbessert habe. 73 Prozent der VeraH und 58 Prozent der Ärztinnen und Ärzte sind der Ansicht, das Konzept entlaste sie.
Internetinformationsportal
"Zum Abbau von Zugangshürden und von etwaigen Vorurteilen gegenüber einer hausärztlichen Tätigkeit wird ein Internetinformationsportal für angehende Hausärztinnen und Hausärzte geschaffen", kündigte der Hessische Sozialminister an. Dieses Informationsportal werde den Weg zu einer hausärztlichen Tätigkeit in Hessen erleichtern, ganz gleich, ob angehende Hausärztinnen und Hausärzte am Anfang ihres Medizinstudiums stehen, sie sich bereits in einer Station der Weiterbildung befinden oder demnächst eine Niederlassung ins Auge gefasst haben. Mit der Internetseite werde eine zentrale Darstellung sämtlicher Förder- und Unterstützungsmaßnahmen sowie von Kontaktdaten geschaffen und die verschiedenen Möglichkeiten der Berufsausübung vorgestellt. Die Interplattform wird am 1. April 2013 unter www.hausaerzte-in-hessen.de gestartet. Weitere Informationen zum Hessischen Gesundheitspakt stehen im Internet zur Verfügung: www.hsm.hessen.de (Gesundheit / Gesundheitspakt).
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