09.11.2012 14:29 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Praxisgebühr auch bei Bundesbeamten abschaffen
Kurzfassung: Praxisgebühr auch bei Bundesbeamten abschaffenGleichlauf zwischen Krankenversicherung und Beihilfe gewährleistenDer Deutsche Bundestag hat am Freitag in Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsaussc ...
[CDU/CSU-Fraktion - 09.11.2012] Praxisgebühr auch bei Bundesbeamten abschaffen
Gleichlauf zwischen Krankenversicherung und Beihilfe gewährleisten
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag in Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses die Abschaffung der Praxisgebühr beschlossen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:
"Die heute beschlossene Abschaffung der Praxisgebühr muss nun wirkungsgleich auf die Beamten und Richter des Bundes übertragen werden. Weiterhin muss der Gleichlauf zwischen Krankenversicherung und Beihilfe gewährleistet sein. Nicht nur neue Belastungen und Leistungskürzungen, sondern auch vorteilhafte Regelungen müssen eins zu eins auf die Beamten und Richter übertragen werden. Dies ist sachgerecht und sorgt auch im Bereich der Beihilfe für weniger Bürokratie."
Hintergrund:
Die Anpassung der entsprechenden Beihilferegelungen im Bereich der Bundesbeamten und Bundesrichter erfolgt durch eine Änderung der Bundesbeihilfeverordnung.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-52267
Telefax: 030/227-56115
Mail: fraktion@cducsu.de
URL: http://www.cducsu.de
Gleichlauf zwischen Krankenversicherung und Beihilfe gewährleisten
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag in Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses die Abschaffung der Praxisgebühr beschlossen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:
"Die heute beschlossene Abschaffung der Praxisgebühr muss nun wirkungsgleich auf die Beamten und Richter des Bundes übertragen werden. Weiterhin muss der Gleichlauf zwischen Krankenversicherung und Beihilfe gewährleistet sein. Nicht nur neue Belastungen und Leistungskürzungen, sondern auch vorteilhafte Regelungen müssen eins zu eins auf die Beamten und Richter übertragen werden. Dies ist sachgerecht und sorgt auch im Bereich der Beihilfe für weniger Bürokratie."
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Die Anpassung der entsprechenden Beihilferegelungen im Bereich der Bundesbeamten und Bundesrichter erfolgt durch eine Änderung der Bundesbeihilfeverordnung.
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