09.11.2012 16:00 Uhr in Auto & Motorrad von CDU/CSU-Fraktion

Schlichten statt klagen

Kurzfassung: Schlichten statt klagenFluggäste können sich an eine Schlichtungsstelle wendenAm gestrigen Donnerstag wurde in erster Lesung der Gesetzentwurf zur Schlichtung im Luftverkehr diskutiert. Dazu erklär ...
[CDU/CSU-Fraktion - 09.11.2012] Schlichten statt klagen

Fluggäste können sich an eine Schlichtungsstelle wenden
Am gestrigen Donnerstag wurde in erster Lesung der Gesetzentwurf zur Schlichtung im Luftverkehr diskutiert. Dazu erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:
"Schlichtung ist ein sinnvolles Instrument der Streitbeilegung und es entlastet die Gerichte. In den letzten Jahren haben sich Schlichtungsstellen in vielen Branchen bewährt.
Bei Flugreisen kommt es vor, dass Flüge annulliert werden oder sich verspäten, dass Reisegepäck verloren geht oder beschädigt wird. In diesen Fällen haben Fluggäste Ansprüche gegen die Fluggesellschaften und erwarten eine Möglichkeit, diese Ansprüche zu kanalisieren. Mit dem Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr sorgen wir dafür, dass der Fluggast sich an eine Schlichtungsstelle wenden kann, um seine Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen.
Die Bundesregierung konnte in Gesprächen mit den Verbänden der deutschen und der ausländischen Fluggesellschaften eine Einigung auf eine freiwillige Teilnahme an einer Schlichtung erreichen. Innerhalb der zweijährigen Evaluierungsphase ist dies kostenlos. Sollten in dieser Phase überwiegend Ansprüche geltend gemacht werden, die nicht bestanden haben, kann die Schlichtungsstelle eine Gebühr von 20 Euro von dem Fluggast verlangen. Diese wird zurückgezahlt, wenn der Anspruch begründet war. Das ist eine sinnvolle Regelung, denn sie schützt die Unternehmen vor Überlastung, stellt aber keine Zugangsbarriere für den Verbraucher dar.
Der Verbraucher hat mit der Schlichtungsstelle eine gute Möglichkeit, seinem Recht, sofern begründet, kostenfrei und schnell Geltung zu verschaffen."

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