Volksbegehren Studienbeiträge

Kurzfassung: Volksbegehren StudienbeiträgeInnenminister Joachim Herrmann: "Eintragung zum Volksbegehren Studienbeiträge findet vom 17. bis 30. Januar 2013 statt" Innenminister Joachim Herrmann hat heute den Zeit ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 12.11.2012] Volksbegehren Studienbeiträge

Innenminister Joachim Herrmann: "Eintragung zum Volksbegehren Studienbeiträge findet vom 17. bis 30. Januar 2013 statt"
Innenminister Joachim Herrmann hat heute den Zeitraum für die 14-tägige Eintragungsfrist für das Volksbegehren zu den Studienbeiträgen bekanntgegeben: "Die Eintragung für das Volksbegehren wird in der Zeit vom 17. bis 30. Januar 2013 möglich sein. Dieser Termin ist geeignet, da er ausreichend nach den Weihnachtsferien und vor den Faschingsferien liegt." Die Eintragungsfrist wird förmlich am kommenden Freitag, dem 16. November 2012, im Staatsanzeiger bekannt gemacht. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte am 22. Oktober 2012 das Volksbegehren zur Abschaffung der Studienbeiträge zugelassen. Nach dem Landeswahlgesetz muss dann innerhalb von vier Wochen die 14-tägige Eintragungsfrist im Staatsanzeiger bekannt gemacht werden. Die Eintragungsfrist beginnt nach den gesetzlichen Bestimmungen frühestens acht, spätestens zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger. Das weitere Verfahren wird dann von der Zahl der Eintragungen für das Volksbegehren abhängen. Erreicht das Volksbegehren die erforderliche Unterstützung von zehn Prozent der Stimmberechtigten in Bayern (etwa 940.000 Unterschriften), so muss es der Ministerpräsident innerhalb von vier Wochen nach Bekanntmachung des amtlich festgestellten Ergebnisses dem Landtag zuleiten.

Bayerisches Staatsministerium des Innern
Odeonsplatz 3
80539 München
Deutschland
Telefon: (089) 2192-01
Telefax: (089) 2192-12225
Mail: poststelle@stmi.bayern.de
URL: http://www.stmi.bayern.de
Weitere Informationen
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten. Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums. Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern. Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen. An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
Bayerisches Staatsministerium des Innern,
, 80539 München , Deutschland
Tel.: (089) 2192-01; http://www.stmi.bayern.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bayerisches Staatsministerium des Innern

80539 München
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
(089) 2192-01
Fax:
(089) 2192-12225
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/63759

https://www.prmaximus.de/pressefach/bayerisches-staatsministerium-des-innern-pressefach.html
Die Pressemeldung "Volksbegehren Studienbeiträge" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Volksbegehren Studienbeiträge" ist Bayerisches Staatsministerium des Innern, vertreten durch .