12.11.2012 21:46 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Es ist zulässig, dass ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen übernimmt, ohne den § 613a BGB zu umgehen, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat.
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Autor der Pressemeldung "Wechsel des Betriebsinhabers auch als Betriebsübergang zu qualifizieren" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.