13.11.2012 17:07 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Vertrauensbeweis für deutsche Menschenrechtspolitik
Kurzfassung: Vertrauensbeweis für deutsche MenschenrechtspolitikMenschenrechte sind universell gültigDeutschland ist am gestrigen Montag zum zweiten Mal in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt w ...
[CDU/CSU-Fraktion - 13.11.2012] Vertrauensbeweis für deutsche Menschenrechtspolitik
Menschenrechte sind universell gültig
Deutschland ist am gestrigen Montag zum zweiten Mal in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt worden. Dazu erklären der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder, und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Erika Steinbach:
"Die erneute Wahl Deutschlands in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) ist ein erfreuliches Ereignis. Es zeigt, dass Deutschland unter den Mitgliedsstaaten der VN bei der Durchsetzung menschenrechtlicher Standards viel Vertrauen entgegengebracht wird. Das ist auch ein Erfolg der hervorragenden Arbeit der Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat, dem Deutschland derzeit als nichtständiges Mitglied angehört. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion versteht die Wahl gleichzeitig als Auftrag, das Konzept einer wertegebundenen Außenpolitik wirksam auf internationaler Ebene zu vertreten.
Menschenrechte sind universell gültig. Sie dürfen weder durch politische noch durch kulturelle Bedingungen relativiert werden. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind sie zudem Ausdruck des christlichen Menschenbildes. Die Würde des Menschen zu schützen ist das höchste Gebot jeder Politik.
Alle Mitgliedsstaaten der VN haben sich mit der Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zur Einhaltung dieser Norm verpflichtet. Dennoch werden in vielen Ländern der Welt Menschenrechte missachtet. Das ist nicht hinnehmbar. Deutschland wird sich im Menschenrechtsrat mit aller Kraft dafür einsetzen, dass Menschenrechte in allen Staaten der Welt gefördert, geachtet und verteidigt werden."
Hintergrund:
Die Einrichtung des Menschenrechtsrats (MRR) geht auf einen Beschluss der VN-Generalversammlung vom 15. März 2006 zurück. Der Rat setzt sich aus 47 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zusammen, die für eine Dauer von drei Jahren gewählt werden. Der MRR hat die Aufgabe, die Einhaltung der Menschenrechte in den einzelnen VN-Mitgliedstaaten zu überprüfen. Deutschland war bereits von 2006 bis 2009 Mitglied des Gremiums.
Menschenrechte sind universell gültig
Deutschland ist am gestrigen Montag zum zweiten Mal in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt worden. Dazu erklären der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder, und die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Erika Steinbach:
"Die erneute Wahl Deutschlands in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) ist ein erfreuliches Ereignis. Es zeigt, dass Deutschland unter den Mitgliedsstaaten der VN bei der Durchsetzung menschenrechtlicher Standards viel Vertrauen entgegengebracht wird. Das ist auch ein Erfolg der hervorragenden Arbeit der Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat, dem Deutschland derzeit als nichtständiges Mitglied angehört. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion versteht die Wahl gleichzeitig als Auftrag, das Konzept einer wertegebundenen Außenpolitik wirksam auf internationaler Ebene zu vertreten.
Menschenrechte sind universell gültig. Sie dürfen weder durch politische noch durch kulturelle Bedingungen relativiert werden. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind sie zudem Ausdruck des christlichen Menschenbildes. Die Würde des Menschen zu schützen ist das höchste Gebot jeder Politik.
Alle Mitgliedsstaaten der VN haben sich mit der Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zur Einhaltung dieser Norm verpflichtet. Dennoch werden in vielen Ländern der Welt Menschenrechte missachtet. Das ist nicht hinnehmbar. Deutschland wird sich im Menschenrechtsrat mit aller Kraft dafür einsetzen, dass Menschenrechte in allen Staaten der Welt gefördert, geachtet und verteidigt werden."
Hintergrund:
Die Einrichtung des Menschenrechtsrats (MRR) geht auf einen Beschluss der VN-Generalversammlung vom 15. März 2006 zurück. Der Rat setzt sich aus 47 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zusammen, die für eine Dauer von drei Jahren gewählt werden. Der MRR hat die Aufgabe, die Einhaltung der Menschenrechte in den einzelnen VN-Mitgliedstaaten zu überprüfen. Deutschland war bereits von 2006 bis 2009 Mitglied des Gremiums.
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