13.11.2012 21:47 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Gemäß dem Transparenzgebot des § 305c Abs. 1 BGB ist es unzulässig, arbeitsvertragliche Regelungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers unverständlich darzustellen.
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