13.11.2012 21:50 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Möglichen Schadensersatzansprüchen droht die Verjährung
Möglichen Schadensersatzansprüchen droht die VerjährungKurzfassung: Schadensersatzansprüche könnten zum Jahresende verjähren. Für Gläubiger hat das weitreichende Folgen. Verjährte Ansprüche sind nicht mehr durchsetzbar, sodass Schuldner die Zahlung verweigern könnten.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 13.11.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Gläubiger Kenntnis von den seinen Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat, oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Der 31. Dezember, der das Ende eines Jahres bestimmt, ist für die Verjährung bedeutsam.
Die nach dem Gesetz bestimmte Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre. Dabei ist jedoch von Bedeutung, dass die Verjährung nicht unbedingt mit der Entstehung des Anspruches beginnt, sondern vielmehr auch erst bei der entsprechenden Kenntnis des Gläubigers beginnen könnte.
Im Einzelfall kann der Zeitpunkt des Eintritts der Verjährung für Laien nur schwer zu bestimmen sein. Es besteht daher für Laien auf Grund dieser Unsicherheiten die Möglichkeit, dass Ansprüche verjähren, ohne dass der Gläubiger sich dessen bewusst ist.
Um eine Verjährung aufzuhalten oder zu verhindern, sieht das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor. Dafür müssen jedoch bestimmte Maßnahmen eingeleitet werden.
Um eine verjährungshemmende Wirkung zu erzielen genügt eine schriftliche Mahnung beispielsweise nicht. Im Zweifelsfall kann nur die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs eine drohende Verjährung verhindern. Möglichkeiten dafür bietet das gerichtliche Mahnverfahren oder die Erhebung einer Klage.
In vielen Fällen ist eine solche gerichtliche Geltendmachung jedoch nur durch einen Anwalt möglich. Gläubiger sollten daher einen Anwalt zu Rate zu ziehen, wenn sie die Verjährung ihrer Ansprüche befürchten. Auch hinsichtlich der Frage, ob eine Verjährung Ihres Anspruchs droht, kann ein Rechtsanwalt Sie qualifiziert beraten. Er kann Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihren Anspruch trotz drohender Verjährung sichern können.
Die Verjährung ist eine komplexe und vielschichtige Materie. Im Zweifelsfall sollten sie sich nicht davor scheuen, einen qualifizierten Rechtsrat einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann die Verjährung umfassend prüfen und möglicherweise verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.
http://www.grprainer.com/Rechtsberatung.html
Die nach dem Gesetz bestimmte Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre. Dabei ist jedoch von Bedeutung, dass die Verjährung nicht unbedingt mit der Entstehung des Anspruches beginnt, sondern vielmehr auch erst bei der entsprechenden Kenntnis des Gläubigers beginnen könnte.
Im Einzelfall kann der Zeitpunkt des Eintritts der Verjährung für Laien nur schwer zu bestimmen sein. Es besteht daher für Laien auf Grund dieser Unsicherheiten die Möglichkeit, dass Ansprüche verjähren, ohne dass der Gläubiger sich dessen bewusst ist.
Um eine Verjährung aufzuhalten oder zu verhindern, sieht das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor. Dafür müssen jedoch bestimmte Maßnahmen eingeleitet werden.
Um eine verjährungshemmende Wirkung zu erzielen genügt eine schriftliche Mahnung beispielsweise nicht. Im Zweifelsfall kann nur die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs eine drohende Verjährung verhindern. Möglichkeiten dafür bietet das gerichtliche Mahnverfahren oder die Erhebung einer Klage.
In vielen Fällen ist eine solche gerichtliche Geltendmachung jedoch nur durch einen Anwalt möglich. Gläubiger sollten daher einen Anwalt zu Rate zu ziehen, wenn sie die Verjährung ihrer Ansprüche befürchten. Auch hinsichtlich der Frage, ob eine Verjährung Ihres Anspruchs droht, kann ein Rechtsanwalt Sie qualifiziert beraten. Er kann Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihren Anspruch trotz drohender Verjährung sichern können.
Die Verjährung ist eine komplexe und vielschichtige Materie. Im Zweifelsfall sollten sie sich nicht davor scheuen, einen qualifizierten Rechtsrat einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann die Verjährung umfassend prüfen und möglicherweise verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.
http://www.grprainer.com/Rechtsberatung.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/63906GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Möglichen Schadensersatzansprüchen droht die Verjährung" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Möglichen Schadensersatzansprüchen droht die Verjährung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.