14.11.2012 12:07 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Menschenrechts¬beauftragter verurteilt Verfolgung von Angehörigen der Bahai in Iran
Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter verurteilt Verfolgung von Angehörigen der Bahai in IranAngesichts von Berichten über eine Verschärfung der Verfolgung von Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Bahai ...
[Auswärtiges Amt - 14.11.2012] Menschenrechtsbeauftragter verurteilt Verfolgung von Angehörigen der Bahai in Iran
Angesichts von Berichten über eine Verschärfung der Verfolgung von Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Bahai in der iranischen Provin Semnan, erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Markus Löning heute (14.11.):
Trotz einer Vielzahl internationaler Appelle und Proteste erleben die iranischen Bahai eine Verschärfung der Repressionen durch das iranische Regime.
Mit großer Besorgnis erfüllen mich insbesondere Berichte über die Verfolgung der Bahai in der iranischen Provinz Semnan.
Anschläge, Verhaftungen und gezielte Einschüchterungen von Angehörigen der Bahai sind ebenso wenig hinnehmbar wie die willkürliche Schließung von Geschäften und die Exmatrikulation aus iranischen Universitäten.
Iran verstößt damit gegen die fundamentalen Prinzipien der Religionsfreiheit, zu deren Einhaltung sich Iran unter anderem durch die Unterzeichnung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat.
Ich appelliere an die iranische Führung, der Verfolgung von Angehörigen der Bahai umgehend Einhalt zu gebieten und sich an seine völkerrechtlichen Verpflichtungen zu halten.
Die Bahai werden in Iran nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt und sind regelmäßig Opfer gezielter Repressionen.
Die diskriminierenden Praktiken beziehen sich u.a. auf Ausbildung und Erziehung sowie das Arbeitsrecht. Angehörige der Bahai werden gezielt eingeschüchtert, ihre Kinder häufig gezwungen, die Schule zu wechseln; Studierenden wird die Immatrikulation entzogen oder gar nicht erst erteilt; Sicherheitskräfte schließen willkürlich Läden und erteilen Vorladungen vor Disziplinarausschüsse. Der Rechtsweg für amtliche Beschwerden ist den Bahá'í nach derartigen Repressionen und Verfolgungen in der Praxis meist verschlossen.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 030-5000-3743
Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Angesichts von Berichten über eine Verschärfung der Verfolgung von Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Bahai in der iranischen Provin Semnan, erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Markus Löning heute (14.11.):
Trotz einer Vielzahl internationaler Appelle und Proteste erleben die iranischen Bahai eine Verschärfung der Repressionen durch das iranische Regime.
Mit großer Besorgnis erfüllen mich insbesondere Berichte über die Verfolgung der Bahai in der iranischen Provinz Semnan.
Anschläge, Verhaftungen und gezielte Einschüchterungen von Angehörigen der Bahai sind ebenso wenig hinnehmbar wie die willkürliche Schließung von Geschäften und die Exmatrikulation aus iranischen Universitäten.
Iran verstößt damit gegen die fundamentalen Prinzipien der Religionsfreiheit, zu deren Einhaltung sich Iran unter anderem durch die Unterzeichnung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hat.
Ich appelliere an die iranische Führung, der Verfolgung von Angehörigen der Bahai umgehend Einhalt zu gebieten und sich an seine völkerrechtlichen Verpflichtungen zu halten.
Die Bahai werden in Iran nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt und sind regelmäßig Opfer gezielter Repressionen.
Die diskriminierenden Praktiken beziehen sich u.a. auf Ausbildung und Erziehung sowie das Arbeitsrecht. Angehörige der Bahai werden gezielt eingeschüchtert, ihre Kinder häufig gezwungen, die Schule zu wechseln; Studierenden wird die Immatrikulation entzogen oder gar nicht erst erteilt; Sicherheitskräfte schließen willkürlich Läden und erteilen Vorladungen vor Disziplinarausschüsse. Der Rechtsweg für amtliche Beschwerden ist den Bahá'í nach derartigen Repressionen und Verfolgungen in der Praxis meist verschlossen.
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