14.11.2012 14:49 Uhr in Gesundheit & Wellness von Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Kabinett beschließt Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik
Kurzfassung: Kabinett beschließt Verordnung zur PräimplantationsdiagnostikDas Kabinett hat heute den von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr vorgelegten Entwurf einer "Verordnung zur Regelung der Präimplantat ...
[Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - 14.11.2012] Kabinett beschließt Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik
Das Kabinett hat heute den von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr vorgelegten Entwurf einer "Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" (PIDV) beschlossen.
Mit der Verordnung kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung aus dem "Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" (PräimpG) vom 21. November 2011 nach. Dieses Gesetz enthält ein grundsätzliches Verbot der Präimplantations-diagnostik. Gleichzeitig bestimmt es in engen Grenzen Fälle, in denen die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ausnahmsweise zulässig sein soll. Die PIDV regelt die verfahrensmäßigen und organisatorischen Vorgaben der Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik in diesen Ausnahmefällen. Damit wird der gesetzlich normierte Ausnahmecharakter der Präimplantationsdiagnostik gewahrt und die mehrheitlich getroffene Entscheidung des Deutschen Bundestages umgesetzt.
Folgende Regelungen gehören zu den wesentlichen Punkten der PIDV:
Durch hohe inhaltliche, sachliche und personelle Anforderungen an die durch die Länder zuzulassenden Zentren für Präimplantationsdiagnostik wird sichergestellt, dass diese nur in besonders qualifizierten Einrichtungen und durch entsprechend qualifiziertes Personal angemessen und kompetent durchgeführt wird.
Unabhängige und interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommissionen bewerten die Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik. Die vorgesehene Zusammensetzung der Ethikkommissionen sowie das vorgeschriebene Verfahren stellen sicher, dass alle maßgeblichen Gesichtspunkte in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Die Ethikkommissionen werden von den Ländern eingerichtet, die auch gemeinsame Ethikkommissionen bestimmen können.
Eine beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Zentralstelle dokumentiert die von den Zentren im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik durchgeführten Maßnahmen. Die von den Zentren zu meldenden Angaben werden im Hinblick auf die Berichtspflicht der Bundesregierung unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte konkretisiert. Mit diesem Datensatz können Trends in Bezug auf eine mögliche Ausweitung der Präimplantationsdiagnostik erkannt werden.
Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Sie finden den Verordnungstext unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/pidv
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: +49 (1888) 441-0
Telefax: +49 (1888) 441-1830
Mail: info@bmg.bund.de
URL: http://www.bmg.bund.de
Das Kabinett hat heute den von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr vorgelegten Entwurf einer "Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" (PIDV) beschlossen.
Mit der Verordnung kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung aus dem "Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" (PräimpG) vom 21. November 2011 nach. Dieses Gesetz enthält ein grundsätzliches Verbot der Präimplantations-diagnostik. Gleichzeitig bestimmt es in engen Grenzen Fälle, in denen die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ausnahmsweise zulässig sein soll. Die PIDV regelt die verfahrensmäßigen und organisatorischen Vorgaben der Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik in diesen Ausnahmefällen. Damit wird der gesetzlich normierte Ausnahmecharakter der Präimplantationsdiagnostik gewahrt und die mehrheitlich getroffene Entscheidung des Deutschen Bundestages umgesetzt.
Folgende Regelungen gehören zu den wesentlichen Punkten der PIDV:
Durch hohe inhaltliche, sachliche und personelle Anforderungen an die durch die Länder zuzulassenden Zentren für Präimplantationsdiagnostik wird sichergestellt, dass diese nur in besonders qualifizierten Einrichtungen und durch entsprechend qualifiziertes Personal angemessen und kompetent durchgeführt wird.
Unabhängige und interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommissionen bewerten die Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik. Die vorgesehene Zusammensetzung der Ethikkommissionen sowie das vorgeschriebene Verfahren stellen sicher, dass alle maßgeblichen Gesichtspunkte in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Die Ethikkommissionen werden von den Ländern eingerichtet, die auch gemeinsame Ethikkommissionen bestimmen können.
Eine beim Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Zentralstelle dokumentiert die von den Zentren im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik durchgeführten Maßnahmen. Die von den Zentren zu meldenden Angaben werden im Hinblick auf die Berichtspflicht der Bundesregierung unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte konkretisiert. Mit diesem Datensatz können Trends in Bezug auf eine mögliche Ausweitung der Präimplantationsdiagnostik erkannt werden.
Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
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, 10117 Berlin , Deutschland
Tel.: +49 (1888) 441-0; http://www.bmg.bund.de
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