14.11.2012 15:09 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

Abgeordneten-Chat über Kinderrechte

Kurzfassung: Abgeordneten-Chat über KinderrechteWie gut kennen Kinder und Jugendliche ihre Rechte? Welche Maßnahmen für die Zukunft halten sie für unverzichtbar? Und was wünscht sich die jüngere Generation ...
[Deutscher Bundestag - 14.11.2012] Abgeordneten-Chat über Kinderrechte

Wie gut kennen Kinder und Jugendliche ihre Rechte? Welche Maßnahmen für die Zukunft halten sie für unverzichtbar? Und was wünscht sich die jüngere Generation von Politikern?
Der 20. November ist der Tag der UN-Kinderrechtskonvention. Sie garantiert jedem Kind der Welt Schutz, Förderung und Beteiligung. Aus diesem Anlass laden das Kinderhilfswerk Unicef und das Portal mitmischen.de zu einem gemeinsamen Live-Chat mit Abgeordneten ein.
Am Dienstag, dem 20. November 2012 von 17 bis 18 Uhr können Kinder und Jugendliche mit Abgeordneten der fünf im Bundestag vertretenen Fraktionen eine Stunde lang auf www.mitmischen.de diskutieren.
Es chatten die Abgeordneten: Dr. Peter Tauber (CDU/CSU), Sönke Rix (SPD), Nicole Bracht-Bendt (FDP), Jörn Wunderlich (Die Linke), Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen).
Wer chatten möchte, muss sich in der Community von mitmischen.de anmelden und benötigt einen frei wählbaren Chat-Namen. Zum Mitlesen ist keine Anmeldung erforderlich.

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11011 Berlin
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Telefon: 030/227-0
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Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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