Aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler bundesweit
Oberlandesgericht Hamm bestätigt zum wiederholten Male Ciper & Coll. in einem ProzeßKurzfassung: Der Kläger begab sich wegen Amotiones in die augenärztliche Behandlung bei den Beklagten. Diese legten eine Cerclage, wobei es zu Komplikationen kam. Seit dem Vorfall leidet der Kläger unter einer Sehkrafteinschränkung von 90 Prozent.
[Ciper & Coll. - 16.11.2012] Oberlandesgericht Hamm - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Maculopathie und Maculaödem nach Argonlaser-Koagulation, OLG Hamm, Az. I - 3 U 23/12
Chronologie:
Der Kläger begab sich wegen Amotiones in die augenärztliche Behandlung bei den Beklagten. Diese legten eine Cerclage, wobei es zu Komplikationen kam. Seit dem Vorfall leidet der Kläger unter einer Sehkrafteinschränkung von 90 Prozent.
Verfahren:
Nachdem das Landgericht Essen (Az. 1 O 357/10) die Klage zunächst als unbegründet abgewiesen hatte, hatte der Kläger mit Hilfe seiner Prozessbevollmächtigen Ciper & Coll. in der Berufungsinstanz Erfolg. Der Arzthaftungssenat des OLG Hamm kam zu dem Ergebnis, daß sich die Parteien vergleichsweise einigen sollten. Die Gesamtschadenposition liegt im fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen bietet es sich grundsätzlich an, ein erstinstanzliches Urteil in einer Berufungsinstanz nochmals hinterfragen zu lassen, soweit die erste Instanz verlustig gewesen ist, so wie hier. In vielen Fällen schlägt ein Berufungsgericht den Parteien sodann einen Vergleich an, der oftmals auch von beiden Parteien akzeptiert wird, meint Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
Maculopathie und Maculaödem nach Argonlaser-Koagulation, OLG Hamm, Az. I - 3 U 23/12
Chronologie:
Der Kläger begab sich wegen Amotiones in die augenärztliche Behandlung bei den Beklagten. Diese legten eine Cerclage, wobei es zu Komplikationen kam. Seit dem Vorfall leidet der Kläger unter einer Sehkrafteinschränkung von 90 Prozent.
Verfahren:
Nachdem das Landgericht Essen (Az. 1 O 357/10) die Klage zunächst als unbegründet abgewiesen hatte, hatte der Kläger mit Hilfe seiner Prozessbevollmächtigen Ciper & Coll. in der Berufungsinstanz Erfolg. Der Arzthaftungssenat des OLG Hamm kam zu dem Ergebnis, daß sich die Parteien vergleichsweise einigen sollten. Die Gesamtschadenposition liegt im fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen bietet es sich grundsätzlich an, ein erstinstanzliches Urteil in einer Berufungsinstanz nochmals hinterfragen zu lassen, soweit die erste Instanz verlustig gewesen ist, so wie hier. In vielen Fällen schlägt ein Berufungsgericht den Parteien sodann einen Vergleich an, der oftmals auch von beiden Parteien akzeptiert wird, meint Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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Ciper & Coll., Herr dirk ciper
schwanenmarkt 14 14, 40213 düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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