14.11.2012 16:07 Uhr in Gesellschaft & Familie von Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW)
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster
Kurzfassung: Urteil des Oberverwaltungsgerichts MünsterReisekostenvergütung wird neu geregeltDas Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass eine ...
[Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) - 14.11.2012] Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster
Reisekostenvergütung wird neu geregelt
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass eine verbeamtete Lehrkraft Anspruch auf Erstattung der vollen Reisekosten hat, die ihr anlässlich einer Klassenfahrt entstanden waren. Die vor Beginn der Klassenfahrt unterzeichnete Reisekostenverzichtserklärung ist unwirksam.
Hierzu erklärt eine Sprecherin des Schulministeriums: "Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts richtet sich - wie schon das Urteil des Bundesarbeitsgerichts - gegen eine langjährige Verwaltungspraxis in NRW. Das Schulministerium wird die Reisekostenerstattung bei Klassenfahrten neu regeln. Dazu werden die Begründungen der beiden Urteile nach Auswertung ebenso berücksichtigt wie die Praxis in anderen Bundesländern."
Bereits im Oktober 2012 hatte das Bundesarbeitsgericht in einem ähnlichen Fall entschieden, dass eine angestellte Lehrkraft die vollen Reisekosten für eine Klassenfahrt geltend machen kann.
Reisekostenvergütung wird neu geregelt
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass eine verbeamtete Lehrkraft Anspruch auf Erstattung der vollen Reisekosten hat, die ihr anlässlich einer Klassenfahrt entstanden waren. Die vor Beginn der Klassenfahrt unterzeichnete Reisekostenverzichtserklärung ist unwirksam.
Hierzu erklärt eine Sprecherin des Schulministeriums: "Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts richtet sich - wie schon das Urteil des Bundesarbeitsgerichts - gegen eine langjährige Verwaltungspraxis in NRW. Das Schulministerium wird die Reisekostenerstattung bei Klassenfahrten neu regeln. Dazu werden die Begründungen der beiden Urteile nach Auswertung ebenso berücksichtigt wie die Praxis in anderen Bundesländern."
Bereits im Oktober 2012 hatte das Bundesarbeitsgericht in einem ähnlichen Fall entschieden, dass eine angestellte Lehrkraft die vollen Reisekosten für eine Klassenfahrt geltend machen kann.
Weitere Informationen
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW),
, 40221 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: (0211) 5867-40; http://www.schulministerium.nrw.de
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