Facebook-Fahndung – GRÜNE fragen nach konkreten Vorstellungen – bisher nur ein unausgegorener Vorschlag von Justizminister Hahn

Kurzfassung: Facebook-Fahndung - GRÜNE fragen nach konkreten Vorstellungen - bisher nur ein unausgegorener Vorschlag von Justizminister Hahn "Justizminister Hahn bleibt mal wieder die Antwort auf die Frage schuld ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 15.11.2012] Facebook-Fahndung - GRÜNE fragen nach konkreten Vorstellungen - bisher nur ein unausgegorener Vorschlag von Justizminister Hahn

"Justizminister Hahn bleibt mal wieder die Antwort auf die Frage schuldig, wie genau und rechtsstaatlich korrekt sein Vorschlag zur Einführung der so genannten Facebook-Fahnung umgesetzt werden soll", kommentiert der rechtpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Jürgen Frömmrich die von Hahn initiierte Diskussion über eine Fahndung per Internet. Der hessische Justizminister sprach sich in Berlin dafür aus, regelhaft auch in Hessen in sozialen Netzwerken wie Facebook nach Straftätern zu fahnden. Die Justizministerkonferenz hat nun einer Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt sich mit den Details auseinander zu setzen und der Konferenz Vorschläge zu unterbreiten.
Datenschützer sehen die Einführung einer Fahndung in sozialen Netzwerken jedoch mit großer Sorge. Dabei stört sie unter anderem, dass zum Beispiel auf Facebook hochgeladene Bilder auch dann noch auf dem Server des US-Unternehmens verbleiben, wenn der Inhaber des betreffenden Kontos diese bereits gelöscht hat. "Es gibt von Herrn Hahn keine Antwort auf die Frage, wie diese Bedenken ausgeräumt werden können", so Frömmrich weiter.
"Wir wissen alle, dass das Internet nichts vergisst. Was ist zum Beispiel mit einem im Netz gesuchten vermeintlichen Straftäter, der aber später im Gerichtsverfahren frei gesprochen wird? Dessen Daten können unter Umständen für immer und ewig im Internet präsent sein, auch wenn die Unschuld des Betroffenen längst erwiesen wurde und die Gerichte dementsprechend geurteilt haben. Es ist selbstverständlich, dass sich Ermittlungsbehörden heute auch neuen und modernen Technologien bedienen müssen. Dies muss aber in einem rechtstaatlich einwandfreien Verfahren und unter Wahrung des Datenschutzes geschehen."

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