15.11.2012 16:06 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Schüler besser vor sexuellem Missbrauch durch Lehrer schützen
Kurzfassung: Schüler besser vor sexuellem Missbrauch durch Lehrer schützenStundenplan darf nicht länger darüber entscheiden, ob ein Lehrer sich bei sexuellen Kontakten zu Schülern strafbar machtDie 84. Justiz ...
[CDU/CSU-Fraktion - 15.11.2012] Schüler besser vor sexuellem Missbrauch durch Lehrer schützen
Stundenplan darf nicht länger darüber entscheiden, ob ein Lehrer sich bei sexuellen Kontakten zu Schülern strafbar macht
Die 84. Justizministerkonferenz hat auf Herbsttagung am Donnerstag in Berlin beschlossen, den strafrechtlichen Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch durch Lehrer zu verbessern. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:
"Die Justizministerinnen und Justizminister haben mit ihrer Entscheidung das richtige Signal gesendet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt nachdrücklich den Vorstoß der Länder, endlich die gesetzliche Lücke beim Schutz von Schülern gegen sexuelle Übergriffe von Lehrern zu schließen. Der Stundenplan darf nicht länger darüber entscheiden, ob ein Lehrer sich bei sexuellen Kontakten zu Schülern strafbar macht.
Erst kürzlich haben zwei Gerichtsentscheidungen ein Schlaglicht auf die bestehende Schutzlücke geworfen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat im Dezember 2011 einen Lehrer freigesprochen, der mit einer 14-jährigen Schülerin wiederholt Sex hatte. Es kam nicht zu einer Verurteilung, weil der Lehrer die Schülerin nur aushilfsweise persönlich unterrichtet hatte. Der Bundesgerichtshof bestätigte im April 2012 diese Rechtsprechung, als er in einem ähnlich gelagerten Fall die Verurteilung eines Realschullehrers zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe aufhob.
Das Problem liegt in der derzeitigen Fassung des einschlägigen Straftatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen ( 174 StGB). Die Vorschrift stellt aktuell entscheidend darauf ab, ob der Schüler dem Lehrer "zur Erziehung…anvertraut ist". Daran können nach gefestigter Rechtsprechung Zweifel bestehen, wenn ein Lehrer Schülerinnen und Schüler nur vertretungsweise oder z.B. in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften betreut.
Die Justizministerkonferenz hat nun die Länder Bayern und Rheinland-Pfalz beauftragt einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der sicherstellt, dass sexuelle Kontakte zu Schülern für alle Lehrer einer Schule strafrechtliche Konsequenzen haben. Wir sind den Ministerinnen und Ministern sehr dankbar und begrüßen diese Initiative ausdrücklich."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-52267
Telefax: 030/227-56115
Mail: fraktion@cducsu.de
URL: http://www.cducsu.de
Stundenplan darf nicht länger darüber entscheiden, ob ein Lehrer sich bei sexuellen Kontakten zu Schülern strafbar macht
Die 84. Justizministerkonferenz hat auf Herbsttagung am Donnerstag in Berlin beschlossen, den strafrechtlichen Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch durch Lehrer zu verbessern. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:
"Die Justizministerinnen und Justizminister haben mit ihrer Entscheidung das richtige Signal gesendet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt nachdrücklich den Vorstoß der Länder, endlich die gesetzliche Lücke beim Schutz von Schülern gegen sexuelle Übergriffe von Lehrern zu schließen. Der Stundenplan darf nicht länger darüber entscheiden, ob ein Lehrer sich bei sexuellen Kontakten zu Schülern strafbar macht.
Erst kürzlich haben zwei Gerichtsentscheidungen ein Schlaglicht auf die bestehende Schutzlücke geworfen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat im Dezember 2011 einen Lehrer freigesprochen, der mit einer 14-jährigen Schülerin wiederholt Sex hatte. Es kam nicht zu einer Verurteilung, weil der Lehrer die Schülerin nur aushilfsweise persönlich unterrichtet hatte. Der Bundesgerichtshof bestätigte im April 2012 diese Rechtsprechung, als er in einem ähnlich gelagerten Fall die Verurteilung eines Realschullehrers zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe aufhob.
Das Problem liegt in der derzeitigen Fassung des einschlägigen Straftatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen ( 174 StGB). Die Vorschrift stellt aktuell entscheidend darauf ab, ob der Schüler dem Lehrer "zur Erziehung…anvertraut ist". Daran können nach gefestigter Rechtsprechung Zweifel bestehen, wenn ein Lehrer Schülerinnen und Schüler nur vertretungsweise oder z.B. in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften betreut.
Die Justizministerkonferenz hat nun die Länder Bayern und Rheinland-Pfalz beauftragt einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der sicherstellt, dass sexuelle Kontakte zu Schülern für alle Lehrer einer Schule strafrechtliche Konsequenzen haben. Wir sind den Ministerinnen und Ministern sehr dankbar und begrüßen diese Initiative ausdrücklich."
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