15.11.2012 20:46 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Klärt ein Anlageberater einen Kunden nicht angemessen über die mit der Geldanlage verbundenen Risiken auf, so könnte darin eine Verletzung der Pflichten aus dem geschlossenen Beratungsvertrages liegen, so das LG Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 23.03.2012 (AZ 2-19 O 334/11).
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Autor der Pressemeldung "Möglicher Schadenersatzanspruch von Anlegern bei Pflichtverletzung aus Anlageberatungsvertrag" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.