Fortschreibung Bundesverkehrswegeplan Bundesfernstraßen in Bayern

Kurzfassung: Fortschreibung Bundesverkehrswegeplan Bundesfernstraßen in Bayern"Bürger frühzeitig in Entscheidungsprozess einbinden - Machen Sie mit!" "Der Bund hat uns aufgefordert, Straßenbauprojekte zu nenne ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 16.11.2012] Fortschreibung Bundesverkehrswegeplan Bundesfernstraßen in Bayern

"Bürger frühzeitig in Entscheidungsprozess einbinden - Machen Sie mit!"
"Der Bund hat uns aufgefordert, Straßenbauprojekte zu nennen, die aus unserer Sicht in den Bundesverkehrswegeplan 2015 aufgenommen werden sollen. Bei der Auswahl dieser bedeutenden Verkehrsprojekte möchten wir Bayerns Bürger frühzeitig in den Entscheidungsprozess einbinden. Sie haben bis zum 14. Dezember Gelegenheit, zu den Straßenbauprojekten der Anmeldeliste Stellung zu nehmen. Machen Sie Gebrauch davon und bringen Sie Ihre Gedanken ein!", so Innenminister Joachim Herrmann bei der Pressekonferenz zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans für den Bereich der Bundesfernstraßen in Bayern.
Interessierte können im Internet unter www.innenministerium.bayern.de nähere Informationen zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans, die Liste der zur Anmeldung geplanten Projekte und eine Übersichtskarte einsehen, herunterladen und dazu Stellung nehmen: Entweder auf dem Postweg an die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München oder per E-Mail unter bvwp2015@stmi.bayern.de. Begründete und gerechtfertigte Änderungsvorschläge werden in die Endfassung der Liste eingefügt. Die endgültige Liste wird der Ministerrat abschließend behandeln und dann an das Bundesverkehrsministerium übermitteln.
Die Vorschlagsliste enthält insgesamt 383 Teilprojekte. Die Streckenlänge dieser Projekte summiert sich auf rund 2.000 Kilometer Bundesfernstraßen, wobei jeweils rund die Hälfte dieser Strecke der Erweiterung beziehungsweise dem Neubau zuzuordnen ist. 71 Teilprojekte mit einer Gesamtlänge von mehr als 550 Kilometern betreffen den Ausbau von Bundesautobahnen von vier auf sechs beziehungsweise von sechs auf acht Fahrstreifen. Genannt werden hier beispielsweise der 6-streifige Ausbau der A 3 zwischen Würzburg und Erlangen sowie der A 6 zwischen der Landesgrenze zu Baden-Württemberg und Nürnberg. Als Neubaumaßnahmen von herausragender, überregionaler Bedeutung sind der Bau der A 94 von München über Simbach nach Passau sowie der Neubau der Bundesstraße 15 von Regensburg nach Landshut und weiter zur A 94 und nach Rosenheim aufgelistet. 223 Teilprojekte mit einer Gesamtlänge von mehr als 700 Kilometern bilden geplante Ortsumgehungen ab.
Detaillierte Gesamtkosten liegen noch nicht vor. Aufgrund der sehr frühen Planungsphase ist im Rahmen des nun beginnenden Beteiligungsverfahrens eine Diskussion von Planungsdetails auch noch nicht geboten. So sind auch in der veröffentlichten Karte die Projekte nur grob skizziert. Herrmann: "Jetzt geht es darum, festzulegen, welche Projekte überhaupt für die Bewertung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes dem Bundesverkehrsministerium gemeldet werden sollen."
Der Bund ist nach dem Grundgesetz verantwortlich für den Bau und die Erhaltung der Bundesverkehrswege. Grundlage für den Ausbau dieser Infrastruktur ist der Bundesverkehrswegeplan, der die hierfür gebotenen Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte zusammenstellt. Er umfasst alle Investitionen in die Verkehrswege, ist aber kein Finanzierungsplan. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stellt den Bundesverkehrswegeplan auf, beschlossen wird er vom Bundeskabinett. Gemäß dem Koalitionsvertrag 2009 der Bundesregierung laufen beim Bundesverkehrsministerium derzeit die Arbeiten für die Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplanes, der im Jahr 2015 vorliegen soll.

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