16.11.2012 22:44 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Schadenersatzansprüchen droht Verjährung
Schadenersatzansprüchen droht VerjährungKurzfassung: Zum Jahresende könnten Schadenersatzansprüche unter Umständen verjähren, was weitreichende Folgen für Gläubiger haben könnte.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 16.11.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Verjährte Ansprüche sind nicht mehr durchsetzbar. Schuldner könnten daher in solchen Fällen die Zahlung verweigern. Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Gläubiger Kenntnis von den seinen Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat, oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Der 31. Dezember bestimmt daher einerseits das Ende eines Jahres und ist zudem für die Verjährung bedeutsam.
Im Einzelfall bestehen für Laien Probleme den Zeitpunkt des Eintritts der Verjährung für zu bestimmen. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist es möglich, dass Ansprüche verjähren, ohne dass die Gläubiger sich dessen bewusst sind.
Nach dem Gesetz beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich drei Jahre. Dabei ist jedoch von Bedeutung, dass die Verjährung nicht unbedingt mit der Entstehung des Anspruches beginnt. Vielmehr kann die Verjährung auch bei der entsprechenden Kenntnis des Gläubigers beginnen.
Das Gesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor eine Verjährung aufzuhalten oder zu verhindern. Dafür müssen jedoch bestimmte Maßnahmen eingeleitet werden.
Zur Erzielung einer verjährungshemmenden Wirkung genügt eine schriftliche Mahnung beispielsweise nicht. Im Zweifelsfall kann nur die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs eine drohende Verjährung verhindern. Möglichkeiten dafür bietet das gerichtliche Mahnverfahren oder die Erhebung einer Klage.
Eine solche gerichtliche Geltendmachung ist jedoch häufig nur durch einen Anwalt möglich. Gläubiger sollten daher einen Anwalt zu Rate zu ziehen, wenn sie die Verjährung ihrer Ansprüche befürchten. Hinsichtlich der Frage, ob eine Verjährung Ihres Anspruchs droht, kann ein Rechtsanwalt Sie beraten. Dieser kann Ihnen rechtliche Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihren Anspruch trotz drohender Verjährung sichern können.
Da die Verjährung eine komplexe und vielschichtige Materie ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall nicht davor scheuen Rechtsrat einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann die Verjährung für Sie umfassend prüfen und möglicherweise verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.
http://www.grprainer.com/Rechtsberatung.html
Im Einzelfall bestehen für Laien Probleme den Zeitpunkt des Eintritts der Verjährung für zu bestimmen. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist es möglich, dass Ansprüche verjähren, ohne dass die Gläubiger sich dessen bewusst sind.
Nach dem Gesetz beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich drei Jahre. Dabei ist jedoch von Bedeutung, dass die Verjährung nicht unbedingt mit der Entstehung des Anspruches beginnt. Vielmehr kann die Verjährung auch bei der entsprechenden Kenntnis des Gläubigers beginnen.
Das Gesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor eine Verjährung aufzuhalten oder zu verhindern. Dafür müssen jedoch bestimmte Maßnahmen eingeleitet werden.
Zur Erzielung einer verjährungshemmenden Wirkung genügt eine schriftliche Mahnung beispielsweise nicht. Im Zweifelsfall kann nur die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs eine drohende Verjährung verhindern. Möglichkeiten dafür bietet das gerichtliche Mahnverfahren oder die Erhebung einer Klage.
Eine solche gerichtliche Geltendmachung ist jedoch häufig nur durch einen Anwalt möglich. Gläubiger sollten daher einen Anwalt zu Rate zu ziehen, wenn sie die Verjährung ihrer Ansprüche befürchten. Hinsichtlich der Frage, ob eine Verjährung Ihres Anspruchs droht, kann ein Rechtsanwalt Sie beraten. Dieser kann Ihnen rechtliche Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihren Anspruch trotz drohender Verjährung sichern können.
Da die Verjährung eine komplexe und vielschichtige Materie ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall nicht davor scheuen Rechtsrat einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann die Verjährung für Sie umfassend prüfen und möglicherweise verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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Autor der Pressemeldung "Schadenersatzansprüchen droht Verjährung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.