Voraussetzung für die freiwillige Anwendung des neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie und Psychosomatik geschaffen

Kurzfassung: Voraussetzung für die freiwillige Anwendung des neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie und Psychosomatik geschaffenBundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat heute die Verordnung pauschalierende Entg ...
[Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - 19.11.2012] Voraussetzung für die freiwillige Anwendung des neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie und Psychosomatik geschaffen

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat heute die Verordnung pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2013 (PEPPV 2013) unterzeichnet. Mit der Verordnung wird die Voraussetzung geschaffen, dass psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen auf freiwilliger Grundlage im Jahr 2013 das neue Entgeltsystem nutzen können. Die Verordnung ist erforderlich, weil eine fristgerechte Einigung der Vertragsparteien auf Bundesebene auf das neue Psych-Entgeltsystem nicht möglich war. Der neue Entgeltkatalog wurde von dem zuständigen Institut der Vertragsparteien, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), auf einer breiten empirischen Datengrundlage kalkuliert.
Ergebnis ist ein Katalog tagesbezogener Entgelte und ergänzender Zusatzentgelte. Der PEPP-Entgeltkatalog ist wesentlich differenzierter als das derzeitige Vergütungssystem. Derzeit kann eine typische Einrichtung für die Versorgung von psychisch kranken Menschen ein bis zwei unterschiedliche Abtei-lungspflegesätze abrechnen. Dagegen umfasst der PEPP-Entgeltkatalog 2013 insgesamt 135 Entgelte für voll- und teilstationäre Leistungen und zusätzlich 75 Zusatzentgelte. Darunter sind Entgelte für die Versorgung von hochaufwändigen Patientinnen und Patienten, für die die Einrichtungen im bisherigen Vergütungssystem keine erhöhte Vergütung erhalten.
Das neue Entgeltsystem wird die Transparenz über das Leistungsgeschehen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen verbessern. Durch das neue Entgeltsystem wird perspektivisch die Möglichkeit geschaffen, Versorgungsstrukturen zu analysieren und zu optimieren. Mit dem neuen Entgeltsystem wird der Weg hin zu mehr Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Einrichtungen eröffnet. Einrichtungen, die aufwändige Leistungen erbringen, sollen diese auch besser vergütet bekommen als Einrichtungen mit weniger aufwändigen Leistungen.
Die Einführung des Entgeltsystems erfolgt im Rahmen eines lernenden Systems mit einer vierjährigen Einführungsphase (budgetneutrale Phase von 2013 bis 2016) und einer fünfjährigen Überführungsphase (Konvergenzphase von 2017 bis 2021). In der budgetneutralen Phase entstehen Einrichtungen durch die Anwendung des neuen Entgeltsystems keine Gewinne oder Verluste. Für die Jahre 2013 und 2014 können die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen frei entscheiden, ob sie von dem neuen Entgeltsystem Gebrauch machen (Optionsjahre). Erst ab dem Jahr 2015 ist die Anwendung für alle Einrichtungen verpflichtend. Die langen Zeiträume der Ein- und Überführungsphase tragen auch den noch zu leistenden Entwicklungsarbeiten für das neue Entgeltsystem Rechnung. Zudem wird mit der Verordnung ein Vorschlagsverfahren etabliert, das allen Beteiligten für eine konstruktive Weiterentwicklung des Entgeltsystems offen steht.

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