19.11.2012 23:29 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen
Umfinanzierung und Zinsreduzierung bei System-Rente
Ansprüche gegen Clerical Medical (CMI) und Banken in GefahrKurzfassung: Wieder wird über Finanzvermittler eine zweifelhafte Aktion zur angeblichen Verbesserung der Situation der Rentenmodellzeichner gestartet - wir warnen vor übereilten Schritten - Umfinanzierung und Zinsreduzierung bei System-Rente können Anspruch auf Schadensersatz gefährden
[Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen - 19.11.2012] Anleger, die vor Jahren über die Barkholz ADW GmbH eine sog. System-Rente abgeschlossen haben, erhalten gerade wieder Post von Finanzvermittlern. In den Anschreiben wird den geprellten CMI-Anlegern derzeit eine konkrete Zinsreduzierung für deren System-Rente angeboten.
WARNUNG VOR "ZINSREDUZIERUNG" DURCH UMFINANZIERUNG UND VERLÄNGERUNG
Wir warnen geschädigte Anleger eindringlich, auf solche Angebote einzugehen und ohne Rücksprache mit ihrem Anwalt irgendwelche Änderungen am Lebensversicherungsvertrag mit der Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) bzw. den Darlehensverträgen mit der finanzierenden Bank vornehmen zu lassen! Die von den Finanzvertrieben vorgeschlagenen Änderungen können nach unserer Bewertung vor dem Hintergrund der von unserer Kanzlei erstrittenen BGH-Rechtsprechung zum Verlust aller Schadensersatz- und Erfüllungsansprüche gegen die CMI bzw. zum Verlust der Widerrufsmöglichkeit der Darlehen gegenüber den finanzierenden Banken führen. Die Vorschläge gehen meist von einer Umfinanzierung über die beteiligten Banken aus. Im Grunde sollen die alten, beim Abschluss der System-Rente abgeschlossenen Darlehen durch neue Darlehen mit niedrigerem Darlehenszins ersetzt werden. Als begleitende Maßnahme wird zudem eine Verlängerung der Vertragslaufzeit der CMI-Police in Aussicht gestellt, "um die angestrebte Rendite zu erreichen". Für die Vermittler fallen dafür Provisionen und Vermittlungsgebühren ab.
I. RECHTLICHE BEDENKEN GEGEN UMFINANZIERUNG UND VERLÄNGERUNG
1. VERLÄNGERUNG KANN ZU VERLUST ALLER ANSPRÜCHE GEGEN CLERICAL MEDICAL (CMI) FÜHREN
Beide Maßnahmen können nach unserer Einschätzung für die rechtlichen Ansprüche der Anleger gegen die CMI und die finanzierenden Banken höchst problematisch sein. Nach der Rechtsprechung des BGH, die wesentlich von den Anwälten Wilhelm Lachmair & Kollegen mit erstritten wurde, haben Anleger gegenüber der Clerical Medical einen Anspruch auf vollständige Rückabwicklung der System-Rente infolge von Beratungspflichtverletzungen bei Abschluss des Modells. In der Praxis bedeutet dies, dass sie so gestellt werden, als wären sie richtig beraten worden und hätten damit die System-Rente niemals abgeschlossen. "Es dürfte für Anleger sehr schwierig werden, sich auf einen Beratungspflichtverstoß beim ursprünglichen Abschluss der System-Rente zu berufen, wenn sie zehn Jahre später und in Kenntnis der ursprünglichen Fehlberatung den Vertrag mit der CMI sogar verlängern", so Rechtsanwalt Stefan Forster von der Kanzlei Rechtsanwälte Lachmair & Kollegen. Eine solche Verlängerung der CMI-Police kann unter Umständen zum Verlust aller Ansprüche gegen die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) führen.
2. UMFINANZIERUNG KANN ZU VERLUST DER WIDERRUFSMÖGLICHKEIT GEGENÜBER BANKEN FÜHREN
Dasselbe gilt für ein mögliches Vorgehen gegen die finanzierenden Banken. Bei fast allen ab dem November 2002 zur Finanzierung abgeschlossenen Darlehensverträgen besteht u.a. aufgrund des Vorliegens eines sog. "verbundenen Geschäfts" und weiterer formeller Fehler die Möglichkeit des Darlehenswiderrufes. Bislang konnte sich unsere Kanzlei in einer Vielzahl von Fällen mit den finanzierenden Banken auf eine vorzeitige Rückabwicklung einigen. Der damit verbundene Darlehensverzicht allein übersteigt in der Regel die versprochene "Zinsersparnis" deutlich.
Eine von den Vermittlungsgesellschaften angestrebte Umfinanzierung, d.h. der Abschluss eines neuen Darlehensvertrages zu günstigeren Zinsen, hat dieselbe Folge wie die Prolongation der Lebensversicherung: Wer denselben Vertrag noch einmal neu abschließt, wird allergrößte Schwierigkeiten haben, sich auf Beratungsfehler beim alten Vertrag zu berufen.
3. KEIN ANSPRUCH AUF ERSATZ DER ANGEFALLENEN ANWALTSKOSTEN
Im Falle einer Verurteilung zu Schadensersatz ist die CMI grundsätzlich auch zum Ersatz aller anderen in Verbindung mit dem Abschluss der System-Rente entstandenen Kosten verpflichtet, insbesondere auch zum Ersatz der angefallenen Anwaltskosten. Im Falle eines Untergangs aller Schadensersatzansprüche wären diese Kosten in voller Höhe von den Anlegern selbst zu tragen. Selbst bei Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung erscheint eine Ersatzpflicht unwahrscheinlich, wenn bestehende Ansprüche durch spätere Handlungen des Versicherten zunichte gemacht werden.
Fazit:Ein vollständiger Schadensersatz, wie vom BGH grundsätzlich vorgesehen, ist nach einer solchen "Umfinanzierung" rechtlich kaum noch möglich.
II. ZWEIFEL AN WIRTSCHAFTLICHER SINNHAFTIGKET
Aus wirtschaftlicher Sicht erscheinen aus unserer Sicht zudem die von den Vertriebsgesellschaften gemachten Prognosen nicht solide:
Die versprochene Zinsersparnis errechnet sich meist aus der Differenz zu den bei Abschluss der System-Rente prognostizierten Zinsen. Diese alten Prognosen haben sich jedoch als falsch erwiesen und die damals prognostizierten Zinsen würden in der heutigen Niedrigzinsphase kaum mehr vereinbart. Die Ersparnis ist also zum großen Teil fiktiver Natur.
Wie in diesen Schreiben an die Anleger angedeutet, wird nach wie vor auf "die angestrebte Rendite" der CMI gesetzt. Dass sich diese selbst in den Jahren des Wirtschaftswiederaufschwunges um 2006 nicht annähernd eingestellt hat, dürfte den vielen CMI-Geschädigten mittlerweile schmerzlich bewusst sein. Umso unwahrscheinlicher erscheint angesichts diverser Vorbelastungen eine zukünftige ausreichende Rendite, insbesondere im Angesicht der heraufziehenden Euro-Krise. Zudem hat die Lloyds Banking Group als Mutterkonzern der Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) allein in den letzten Monaten mehr als 400 Millionen Euro an Rückstellungen für Schadensersatzansprüche der Anleger gebildet.
Anleger, die schon einmal mit 40-jährigen Vergangenheitsrenditen der Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) geprellt wurden, sollten zudem argwöhnisch werden, wenn nun sogar von "200-jährigen Gesamtrenditen" die Rede ist, zumal sich wohl nur die wenigsten Anleger an einer solchen Rendite erfreuen könnten ...
Weitere Hinweise zu Schadensersatzansprüchen und Verjährungseintritt bei der System-Rente finden Sie auf:
www.ra-lachmair.de
www.rentenmodell-hilfe.de
WARNUNG VOR "ZINSREDUZIERUNG" DURCH UMFINANZIERUNG UND VERLÄNGERUNG
Wir warnen geschädigte Anleger eindringlich, auf solche Angebote einzugehen und ohne Rücksprache mit ihrem Anwalt irgendwelche Änderungen am Lebensversicherungsvertrag mit der Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) bzw. den Darlehensverträgen mit der finanzierenden Bank vornehmen zu lassen! Die von den Finanzvertrieben vorgeschlagenen Änderungen können nach unserer Bewertung vor dem Hintergrund der von unserer Kanzlei erstrittenen BGH-Rechtsprechung zum Verlust aller Schadensersatz- und Erfüllungsansprüche gegen die CMI bzw. zum Verlust der Widerrufsmöglichkeit der Darlehen gegenüber den finanzierenden Banken führen. Die Vorschläge gehen meist von einer Umfinanzierung über die beteiligten Banken aus. Im Grunde sollen die alten, beim Abschluss der System-Rente abgeschlossenen Darlehen durch neue Darlehen mit niedrigerem Darlehenszins ersetzt werden. Als begleitende Maßnahme wird zudem eine Verlängerung der Vertragslaufzeit der CMI-Police in Aussicht gestellt, "um die angestrebte Rendite zu erreichen". Für die Vermittler fallen dafür Provisionen und Vermittlungsgebühren ab.
I. RECHTLICHE BEDENKEN GEGEN UMFINANZIERUNG UND VERLÄNGERUNG
1. VERLÄNGERUNG KANN ZU VERLUST ALLER ANSPRÜCHE GEGEN CLERICAL MEDICAL (CMI) FÜHREN
Beide Maßnahmen können nach unserer Einschätzung für die rechtlichen Ansprüche der Anleger gegen die CMI und die finanzierenden Banken höchst problematisch sein. Nach der Rechtsprechung des BGH, die wesentlich von den Anwälten Wilhelm Lachmair & Kollegen mit erstritten wurde, haben Anleger gegenüber der Clerical Medical einen Anspruch auf vollständige Rückabwicklung der System-Rente infolge von Beratungspflichtverletzungen bei Abschluss des Modells. In der Praxis bedeutet dies, dass sie so gestellt werden, als wären sie richtig beraten worden und hätten damit die System-Rente niemals abgeschlossen. "Es dürfte für Anleger sehr schwierig werden, sich auf einen Beratungspflichtverstoß beim ursprünglichen Abschluss der System-Rente zu berufen, wenn sie zehn Jahre später und in Kenntnis der ursprünglichen Fehlberatung den Vertrag mit der CMI sogar verlängern", so Rechtsanwalt Stefan Forster von der Kanzlei Rechtsanwälte Lachmair & Kollegen. Eine solche Verlängerung der CMI-Police kann unter Umständen zum Verlust aller Ansprüche gegen die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) führen.
2. UMFINANZIERUNG KANN ZU VERLUST DER WIDERRUFSMÖGLICHKEIT GEGENÜBER BANKEN FÜHREN
Dasselbe gilt für ein mögliches Vorgehen gegen die finanzierenden Banken. Bei fast allen ab dem November 2002 zur Finanzierung abgeschlossenen Darlehensverträgen besteht u.a. aufgrund des Vorliegens eines sog. "verbundenen Geschäfts" und weiterer formeller Fehler die Möglichkeit des Darlehenswiderrufes. Bislang konnte sich unsere Kanzlei in einer Vielzahl von Fällen mit den finanzierenden Banken auf eine vorzeitige Rückabwicklung einigen. Der damit verbundene Darlehensverzicht allein übersteigt in der Regel die versprochene "Zinsersparnis" deutlich.
Eine von den Vermittlungsgesellschaften angestrebte Umfinanzierung, d.h. der Abschluss eines neuen Darlehensvertrages zu günstigeren Zinsen, hat dieselbe Folge wie die Prolongation der Lebensversicherung: Wer denselben Vertrag noch einmal neu abschließt, wird allergrößte Schwierigkeiten haben, sich auf Beratungsfehler beim alten Vertrag zu berufen.
3. KEIN ANSPRUCH AUF ERSATZ DER ANGEFALLENEN ANWALTSKOSTEN
Im Falle einer Verurteilung zu Schadensersatz ist die CMI grundsätzlich auch zum Ersatz aller anderen in Verbindung mit dem Abschluss der System-Rente entstandenen Kosten verpflichtet, insbesondere auch zum Ersatz der angefallenen Anwaltskosten. Im Falle eines Untergangs aller Schadensersatzansprüche wären diese Kosten in voller Höhe von den Anlegern selbst zu tragen. Selbst bei Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung erscheint eine Ersatzpflicht unwahrscheinlich, wenn bestehende Ansprüche durch spätere Handlungen des Versicherten zunichte gemacht werden.
Fazit:Ein vollständiger Schadensersatz, wie vom BGH grundsätzlich vorgesehen, ist nach einer solchen "Umfinanzierung" rechtlich kaum noch möglich.
II. ZWEIFEL AN WIRTSCHAFTLICHER SINNHAFTIGKET
Aus wirtschaftlicher Sicht erscheinen aus unserer Sicht zudem die von den Vertriebsgesellschaften gemachten Prognosen nicht solide:
Die versprochene Zinsersparnis errechnet sich meist aus der Differenz zu den bei Abschluss der System-Rente prognostizierten Zinsen. Diese alten Prognosen haben sich jedoch als falsch erwiesen und die damals prognostizierten Zinsen würden in der heutigen Niedrigzinsphase kaum mehr vereinbart. Die Ersparnis ist also zum großen Teil fiktiver Natur.
Wie in diesen Schreiben an die Anleger angedeutet, wird nach wie vor auf "die angestrebte Rendite" der CMI gesetzt. Dass sich diese selbst in den Jahren des Wirtschaftswiederaufschwunges um 2006 nicht annähernd eingestellt hat, dürfte den vielen CMI-Geschädigten mittlerweile schmerzlich bewusst sein. Umso unwahrscheinlicher erscheint angesichts diverser Vorbelastungen eine zukünftige ausreichende Rendite, insbesondere im Angesicht der heraufziehenden Euro-Krise. Zudem hat die Lloyds Banking Group als Mutterkonzern der Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) allein in den letzten Monaten mehr als 400 Millionen Euro an Rückstellungen für Schadensersatzansprüche der Anleger gebildet.
Anleger, die schon einmal mit 40-jährigen Vergangenheitsrenditen der Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) geprellt wurden, sollten zudem argwöhnisch werden, wenn nun sogar von "200-jährigen Gesamtrenditen" die Rede ist, zumal sich wohl nur die wenigsten Anleger an einer solchen Rendite erfreuen könnten ...
Weitere Hinweise zu Schadensersatzansprüchen und Verjährungseintritt bei der System-Rente finden Sie auf:
www.ra-lachmair.de
www.rentenmodell-hilfe.de
Weitere Informationen
Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen, Herr Stefan Forster
Ismaningerstraße 19, 81675 München, Deutschland
Tel.: 089-2163330; http://www.ra-lachmair.de
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Autor der Pressemeldung "Umfinanzierung und Zinsreduzierung bei System-Rente" ist Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen, vertreten durch Stefan Forster.