20.11.2012 16:00 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von CDU/CSU-Fraktion
Koalition schärft Schuldenbremse
Kurzfassung: Koalition schärft SchuldenbremseKontrollkonto der Schuldenbremse Ende des Jahres 2015 auf null gestelltDer Deutsche Bundestag hat am heutigen Dienstag dem Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fi ...
[CDU/CSU-Fraktion - 20.11.2012] Koalition schärft Schuldenbremse
Kontrollkonto der Schuldenbremse Ende des Jahres 2015 auf null gestellt
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Dienstag dem Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages zugestimmt. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle:
"Die Koalition nutzt die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalvertrages zur Schärfung der deutschen Schuldenbremse: Das sogenannte Kontrollkonto der Schuldenbremse des Bundes wird am Ende des Jahres 2015 auf null gestellt. Die bis dahin im Rahmen des sog. Übergangspfades der Schuldenbremse angesammelten Überschüsse werden vollständig gestrichen. Die Schuldenbremse startet ihren Regelbetrieb ab 2016 daher mit einem "sauberen" Kontrollkonto. Dies ist ein wichtiges Signal gegenüber den europäischen Partnern, die im Rahmen der Implementierung des Fiskalvertrags ähnliche Schuldenbremsen national verankern müssten.
Auf dem Kontrollkonto werden für jedes Jahr nach der Haushaltsabrechnung alle strukturellen Abweichungen vom ursprünglichen Haushaltsplan kumulativ gebucht. In der Übergangsperiode bis zum Regelbetrieb der Schuldenbremse ab 2016 sammeln sich aufgrund der sehr positiven Haushaltsentwicklung der vergangenen Jahre hohe Überschüsse auf dem Kontrollkonto an. Der Abbaupfad, der 2010 beschlossen wurde, war sachgerecht und bleibt bis 2016 gültig. Für die Koalition war aber immer klar, dass die Überschüsse aus dem Übergangszeitraum nicht über das Jahr 2016 hinaus Wirkung entfalten sollen. Mit der jetzt geplanten Gesetzesänderung setzen wir dies rechtsverbindlich um."
Hintergrund:
Die Nullstellung des Kontrollkontos erfolgt durch eine entsprechende Anpassung des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes im Rahmen des Fiskalvertragsumsetzungsgesetzes, das heute im Bundestag beschlossen wurde.
Der Fiskalvertrag leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen in den unterzeichnenden Mitgliedstaaten und damit auch der Stabilität der Währungsunion. Der Vertrag schreibt insbesondere vor, dass die Einhaltung der länderspezifischen mittelfristigen Haushaltsziele durch nationale gesetzliche Regelungen verbindlicher und dauerhafter Art möglichst auf Verfassungsebene garantiert werden muss. Ein automatischer Korrekturmechanismus soll bei erheblichen Abweichungen vom mittelfristigen Haushaltsziel bzw. dem dorthin führenden Anpassungspfad greifen.
Deutschland hatte mit der im Zuge der Föderalismusreform II eingeführten nationalen Schuldenbremse und der parallelen Einrichtung des Stabilitätsrats zentrale Vorgaben des Fiskalvertrags bereits vorher erfüllt. Mit dem Fiskalvertragsumsetzungsgesetz werden die darüber hinaus notwendigen rechtlichen Ergänzungen zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags und des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt geregelt.
Wesentliche Inhalte des Fiskalvertragsumsetzungsgesetzes neben der Nullstellung des Kontrollkontos sind:
• Die zulässige Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von maximal 0,5 % des BIP wird im Haushaltsgrundsätzegesetz festgeschrieben.
• Der Stabilitätsrat wird beauftragt, die Einhaltung der strukturellen gesamtstaatlichen Defizitobergrenze zu überwachen. Zur Unterstützung des Stabilitätsrates bei dieser Aufgabe wird ein unabhängiger Beirat eingerichtet.
• Mit der Änderung des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes wird die innerstaatliche Aufteilung der mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts neu eingeführten Sanktionen zur Sicherung der Haushaltsdisziplin geregelt.
Die Übereinkunft von Bund und Ländern zur gemeinsamen Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten von zusätzlichen Kita-Plätzen wird mit der Änderung des 1 Finanzausgleichsgesetz sowie mit den Änderungen im Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und im Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz umgesetzt.
Kontakt:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Kontrollkonto der Schuldenbremse Ende des Jahres 2015 auf null gestellt
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Dienstag dem Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages zugestimmt. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle:
"Die Koalition nutzt die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalvertrages zur Schärfung der deutschen Schuldenbremse: Das sogenannte Kontrollkonto der Schuldenbremse des Bundes wird am Ende des Jahres 2015 auf null gestellt. Die bis dahin im Rahmen des sog. Übergangspfades der Schuldenbremse angesammelten Überschüsse werden vollständig gestrichen. Die Schuldenbremse startet ihren Regelbetrieb ab 2016 daher mit einem "sauberen" Kontrollkonto. Dies ist ein wichtiges Signal gegenüber den europäischen Partnern, die im Rahmen der Implementierung des Fiskalvertrags ähnliche Schuldenbremsen national verankern müssten.
Auf dem Kontrollkonto werden für jedes Jahr nach der Haushaltsabrechnung alle strukturellen Abweichungen vom ursprünglichen Haushaltsplan kumulativ gebucht. In der Übergangsperiode bis zum Regelbetrieb der Schuldenbremse ab 2016 sammeln sich aufgrund der sehr positiven Haushaltsentwicklung der vergangenen Jahre hohe Überschüsse auf dem Kontrollkonto an. Der Abbaupfad, der 2010 beschlossen wurde, war sachgerecht und bleibt bis 2016 gültig. Für die Koalition war aber immer klar, dass die Überschüsse aus dem Übergangszeitraum nicht über das Jahr 2016 hinaus Wirkung entfalten sollen. Mit der jetzt geplanten Gesetzesänderung setzen wir dies rechtsverbindlich um."
Hintergrund:
Die Nullstellung des Kontrollkontos erfolgt durch eine entsprechende Anpassung des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 des Grundgesetzes im Rahmen des Fiskalvertragsumsetzungsgesetzes, das heute im Bundestag beschlossen wurde.
Der Fiskalvertrag leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen in den unterzeichnenden Mitgliedstaaten und damit auch der Stabilität der Währungsunion. Der Vertrag schreibt insbesondere vor, dass die Einhaltung der länderspezifischen mittelfristigen Haushaltsziele durch nationale gesetzliche Regelungen verbindlicher und dauerhafter Art möglichst auf Verfassungsebene garantiert werden muss. Ein automatischer Korrekturmechanismus soll bei erheblichen Abweichungen vom mittelfristigen Haushaltsziel bzw. dem dorthin führenden Anpassungspfad greifen.
Deutschland hatte mit der im Zuge der Föderalismusreform II eingeführten nationalen Schuldenbremse und der parallelen Einrichtung des Stabilitätsrats zentrale Vorgaben des Fiskalvertrags bereits vorher erfüllt. Mit dem Fiskalvertragsumsetzungsgesetz werden die darüber hinaus notwendigen rechtlichen Ergänzungen zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags und des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt geregelt.
Wesentliche Inhalte des Fiskalvertragsumsetzungsgesetzes neben der Nullstellung des Kontrollkontos sind:
• Die zulässige Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von maximal 0,5 % des BIP wird im Haushaltsgrundsätzegesetz festgeschrieben.
• Der Stabilitätsrat wird beauftragt, die Einhaltung der strukturellen gesamtstaatlichen Defizitobergrenze zu überwachen. Zur Unterstützung des Stabilitätsrates bei dieser Aufgabe wird ein unabhängiger Beirat eingerichtet.
• Mit der Änderung des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes wird die innerstaatliche Aufteilung der mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts neu eingeführten Sanktionen zur Sicherung der Haushaltsdisziplin geregelt.
Die Übereinkunft von Bund und Ländern zur gemeinsamen Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten von zusätzlichen Kita-Plätzen wird mit der Änderung des 1 Finanzausgleichsgesetz sowie mit den Änderungen im Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und im Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz umgesetzt.
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