Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Taiwan

Kurzfassung: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Verhältnis zu TaiwanDas im Dezember 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland unterze ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 20.11.2012] Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Taiwan

Das im Dezember 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist am 7. November 2012 in Kraft getreten. Beide Seiten haben mitgeteilt, dass das unterzeichnete Abkommen nun innerstaatlich umgesetzt ist. Das Abkommen kann ab 1. Januar 2013 angewendet werden.
Die steuerlichen Rahmenbedingungen bilden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten regelmäßig eine wichtige Grundlage für gegenwärtige und zukünftige Investitionen. Im Verhältnis zu Taiwan gelten ab 1. Januar 2013 abgesenkte Quellensteuersätze: Bei Dividenden ein Quellensteuersatz in Höhe von 10%. Zinsen und Lizenzgebühren unterliegen künftig Quellensteuern in Höhe von ebenfalls maximal 10 %. Strukturell und inhaltlich orientiert sich das neue Abkommen am OECD-Musterabkommen. Dies betrifft auch den Informationsaustausch, der die Zusammenarbeit der Finanzbehörden beider Staaten hinsichtlich Steuern jeder Art begründet.

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