20.11.2012 21:55 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit Urteil vom 17.04.2012 (Az. II ZR95/10) bejahte der BGH die Haftung der Geldgeber eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR für eine Darlehensschuld der Gesellschaft.
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Die Pressemeldung "Nach dem BGH haften GbR-Gesellschafter geschlossener Immobilienfonds für Altschulden" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "Nach dem BGH haften GbR-Gesellschafter geschlossener Immobilienfonds für Altschulden" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.