20.11.2012 21:58 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit einem ersten Prospekthaftungsurteil gegen den Prospektverantwortlichen der "Debi Select Flex Fonds GbR" soll die Debi Select Verwaltungs-GmbH zur vollen Rückabwicklung einer Beteiligung an der Debi Select Flex GbR verurteilt worden sein.
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Autor der Pressemeldung "Erstes Prospekthaftungsurteil gegen Debi Select" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.