Vor Beratungen über EU-Haushalt: Aigner wendet sich gegen einseitige Belastungen der Landwirtschaft

Kurzfassung: Vor Beratungen über EU-Haushalt: Aigner wendet sich gegen einseitige Belastungen der LandwirtschaftDie Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union werden am 22. und 23. November 2012 über de ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 21.11.2012] Vor Beratungen über EU-Haushalt: Aigner wendet sich gegen einseitige Belastungen der Landwirtschaft

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union werden am 22. und 23. November 2012 über den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen verhandeln, mit dem der EU-Haushalt von 2014 bis 2020 festgelegt wird.
Die Bundesregierung fordert vor dem Hintergrund der anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise eine strikte Begrenzung des zukünftigen EU-Haushalts auf ein Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens. Unter diesem Gesichtspunkt ist der von EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy vorgelegte Verhandlungsvorschlag unzureichend. Zudem setze er die falschen Prioritäten, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner vor Beginn der Beratungen. "Zur Erreichung des Ein-Prozent-Ziels müssen alle europäischen Politikbereiche beitragen. Die Begrenzung des EU-Haushalts ist dringend erforderlich, auch die Gemeinsame Agrarpolitik der EU kann von diesen Anstrengungen nicht ausgenommen werden. Ich werde mich aber mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass es im Vergleich zu den Sparbeiträgen anderer EU-Bereiche nicht zu einseitigen Belastungen der Landwirtschaft kommt", betonte Aigner im Vorfeld des EU-Gipfels.
"Wir brauchen eine starke, zukunftsfähige Landwirtschaft. Es muss auch künftig - wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgelegt - eine starke erste Säule und eine finanziell gut ausgestattete zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik geben. Die Landwirte brauchen Perspektiven und sie brauchen Planungssicherheit. Wir müssen verhindern, dass es für einzelne Mitgliedstaaten oder bestimmte Teile der Landwirtschaft zu Brüchen kommt", sagte die Ministerin. Nur so könne die europäische Landwirtschaft auch weiterhin ihren Beitrag zum nachhaltigen Wachstum und zur Beschäftigung in Europa leisten.
Die Landwirtschaft steht vor großen Herausforderungen: Neben immer umfangreicheren Auflagen und zusätzlichen Umweltleistungen wie etwa dem "Greening" habe sie nun auch eine gewisse Umverteilung der Direktzahlungen zu Gunsten der östlichen EU-Mitgliedstaaten zu schultern. "Diese Lasten und Leistungen muss jeder sehen, der jetzt eine unverhältnismäßige Einschränkung der Mittel einfordert", mahnte Aigner. "Eine berechenbare und transparente Agrarpolitik hat für mich oberste Priorität. Den Landwirten ist nicht zu vermitteln, dass sie viele zusätzliche Leistungen erbringen sollen, gleichzeitig aber auch noch unverhältnismäßige Kürzungen der EU-Direktzahlungen schultern sollen." Die Direktzahlungen machen heute in Deutschland im Durchschnitt etwa 40 Prozent des Einkommens der Landwirte aus. Mit den Direktzahlungen werden unterschiedlichste Leistungen der Landwirtschaft entgolten, die für die Gesellschaft erbracht werden, aber am Markt nicht entlohnt werden.
Die Ministerin bekräftigte, dass bei der Weiterentwicklung der GAP das Ziel der Verwaltungsvereinfachung ebenso wenig aus dem Auge verloren werden dürfe wie das Ziel der Entkopplung der Prämien. Deutschland habe bei der Modernisierung der Landwirtschaft in den vergangenen Jahren entschlossen gehandelt und die richtigen Weichen gestellt. So gibt es in Deutschland bei den EU-Direktzahlungen nur noch eine einzige Prämie, die vollständig entkoppelt ist. Aigner: "Anders als die meisten EU-Staaten fördern wir nicht mehr die Produktion, sondern nur noch die Bewirtschaftung von Fläche. Und anders als in vielen Mitgliedstaaten gibt es bei uns keine historischen Prämien mehr - diese lagen früher in Deutschland fast 5000 Euro auseinander. Nun wird ab 2013 für jedes Bundesland ein einheitlicher Betrag je Hektar Acker- und Grünland ausgezahlt. Ich erwarte von den übrigen EU-Staaten, dass sie hier so schnell wie möglich nachziehen."

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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