21.11.2012 14:49 Uhr in Gesundheit & Wellness von Greenpeace
Greenpeace und Bundesärztekammer fordern Einhaltung ethischer Grenzen im Patentrecht
Kurzfassung: Greenpeace und Bundesärztekammer fordern Einhaltung ethischer Grenzen im PatentrechtBundesgerichtshof entscheidet über kommerzielle Nutzung von EmbryonenEmbryonale Stammzellen dürfen auch im frühe ...
[Greenpeace - 21.11.2012] Greenpeace und Bundesärztekammer fordern Einhaltung ethischer Grenzen im Patentrecht
Bundesgerichtshof entscheidet über kommerzielle Nutzung von Embryonen
Embryonale Stammzellen dürfen auch im frühesten Stadium ihrer Entwicklung nicht patentierbar sein. Das bekräftigten Bundesärztekammer und Greenpeace vor der für kommende Woche erwarteten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes. Am 27.11. soll in Karlsruhe über die Zulässigkeit von Patenten auf embryonale Stammzellen entschieden werden.
"Embryonale Stammzellen dürfen niemals als kommerzielles Erzeugnis verwertet werden. Man würde menschliche Embryonen als banales Ausgangsmaterial benutzen, wenn man Erfindungen zuließe, die embryonale Stammzellen verwenden. Dass wir einen solchen Verstoß gegen die ethischen Grundwerte nicht zulassen dürfen, verlangt schon die Achtung vor dem menschlichen Leben als solches", sagte Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery.
Dabei gehe es nicht darum, Forschung zu verhindern, sondern darum, rechtliche Grenzen zu setzen, um ethische Werte zu wahren. Nach wie vor gebe es kein Verfahren mit dem embryonale Stammzellen gewonnen werden können, ohne die Integrität und Entwicklungsfähigkeit des Embryos zu zerstören. Ethisch vertretbar hingegen sei die Forschung mit adulten Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut.
Hintergrund der kommende Woche in Karlsruhe stattfindenden Verhandlung ist eine Klage von Greenpeace gegen ein Patent des deutschen Stammzellforschers Oliver Brüstle. Bereits 2011 hatte der Europäische Gerichtshof in Auslegung der Bio-Patentrichtlinie entschieden, dass eine Erfindung nicht patentierbar ist, wenn die Anwendung des Verfahrens die vorgehende Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordert.
Stammzellenforscher wollen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes kippen
"Die Anwälte des Patentinhabers versuchen im Verfahren das Urteil des EuGH mit Scheinargumenten zu unterlaufen. Der BGH steht jetzt vor der Aufgabe, das Urteil des EuGH so umzusetzen, dass keine unzulässigen Schlupflöcher entstehen", sagt Christoph Then, Berater von Greenpeace.
Greenpeace hatte 2004 gegen das Patent von Oliver Brüstle geklagt, um per Gericht die ethischen Grenzen im Patentrecht klären zu lassen. Die Europäischen Patentgesetze verbieten Patente auf die kommerzielle Nutzung menschlicher Embryonen. Nach Ansicht von Greenpeace verstößt das Patent DE 19756864 gegen dieses Verbot, weil im Patent unter anderem vorgeschlagen wird, menschliche Embryonen für die Herstellung von Stammzellen erst zu klonen, um diesen dann die gewünschten Stammzellen zu entnehmen.
Greenpeace e.V.
Grosse Elbstrasse 39
22767 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040/30618 -340
Telefax: 040/30618-160
Mail: presse@greenpeace.de
URL: http://www.greenpeace.de
Bundesgerichtshof entscheidet über kommerzielle Nutzung von Embryonen
Embryonale Stammzellen dürfen auch im frühesten Stadium ihrer Entwicklung nicht patentierbar sein. Das bekräftigten Bundesärztekammer und Greenpeace vor der für kommende Woche erwarteten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes. Am 27.11. soll in Karlsruhe über die Zulässigkeit von Patenten auf embryonale Stammzellen entschieden werden.
"Embryonale Stammzellen dürfen niemals als kommerzielles Erzeugnis verwertet werden. Man würde menschliche Embryonen als banales Ausgangsmaterial benutzen, wenn man Erfindungen zuließe, die embryonale Stammzellen verwenden. Dass wir einen solchen Verstoß gegen die ethischen Grundwerte nicht zulassen dürfen, verlangt schon die Achtung vor dem menschlichen Leben als solches", sagte Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery.
Dabei gehe es nicht darum, Forschung zu verhindern, sondern darum, rechtliche Grenzen zu setzen, um ethische Werte zu wahren. Nach wie vor gebe es kein Verfahren mit dem embryonale Stammzellen gewonnen werden können, ohne die Integrität und Entwicklungsfähigkeit des Embryos zu zerstören. Ethisch vertretbar hingegen sei die Forschung mit adulten Stammzellen oder Stammzellen aus Nabelschnurblut.
Hintergrund der kommende Woche in Karlsruhe stattfindenden Verhandlung ist eine Klage von Greenpeace gegen ein Patent des deutschen Stammzellforschers Oliver Brüstle. Bereits 2011 hatte der Europäische Gerichtshof in Auslegung der Bio-Patentrichtlinie entschieden, dass eine Erfindung nicht patentierbar ist, wenn die Anwendung des Verfahrens die vorgehende Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordert.
Stammzellenforscher wollen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes kippen
"Die Anwälte des Patentinhabers versuchen im Verfahren das Urteil des EuGH mit Scheinargumenten zu unterlaufen. Der BGH steht jetzt vor der Aufgabe, das Urteil des EuGH so umzusetzen, dass keine unzulässigen Schlupflöcher entstehen", sagt Christoph Then, Berater von Greenpeace.
Greenpeace hatte 2004 gegen das Patent von Oliver Brüstle geklagt, um per Gericht die ethischen Grenzen im Patentrecht klären zu lassen. Die Europäischen Patentgesetze verbieten Patente auf die kommerzielle Nutzung menschlicher Embryonen. Nach Ansicht von Greenpeace verstößt das Patent DE 19756864 gegen dieses Verbot, weil im Patent unter anderem vorgeschlagen wird, menschliche Embryonen für die Herstellung von Stammzellen erst zu klonen, um diesen dann die gewünschten Stammzellen zu entnehmen.
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