22.11.2012 13:54 Uhr in Energie & Umwelt von Bayerisches Staatsministerium des Innern
Kommunale Wasserversorgung
Kurzfassung: Kommunale Wasserversorgung Gefahr aus Brüssel für kommunale Wasserversorgung - Innenminister Joachim Herrmann und Umweltminister Dr. Marcel Huber: "Qualität, Sicherheit und Preis bei Trinkwasser vo ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 22.11.2012] Kommunale Wasserversorgung
Gefahr aus Brüssel für kommunale Wasserversorgung - Innenminister Joachim Herrmann und Umweltminister Dr. Marcel Huber: "Qualität, Sicherheit und Preis bei Trinkwasser von besonderer Bedeutung - Klare Absage an Liberalisierung und Konkurrenzkampf"
Der kommunalen Wasserversorgung droht erneut Gefahr aus Brüssel. Innenminister Joachim Herrmann und Umweltminister Dr. Marcel Huber haben sich jetzt in einem Brief an EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier klar gegen eine Liberalisierung und Privatisierung in diesem Bereich ausgesprochen. Herrmann: "Unsere Wasserversorgung eignet sich nicht für einen wirtschaftlichen Konkurrenzkampf. Denn sie muss sicher, von hoher Qualität und für jedermann erschwinglich sein. Diese Aufgabe leisten unsere kommunalen Wasserversorger seit Jahrzehnten in bewährter Weise." Sorge bereitet den Ministern der aktuelle Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsvergaberichtlinie. Er sieht keine Ausnahme für den Wassersektor vor und will ihn somit dem Wettbewerb mit Privaten öffnen. Marcel Huber: "Das ist der falsche Weg. Unser hochwertiges bayerisches Wasser darf nicht zu einer Handelsware werden. Die bisher geltenden Maßstäbe zum Schutz unserer Bevölkerung dürfen nicht aufgeweicht werden."
Huber betonte: "Bei der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser gelten aus Gründen des Gesundheitsschutzes besonders hohe Anforderungen an Sicherheit und Qualität". Trinkwasser könne wegen seiner örtlich unterschiedlichen chemischen Zusammensetzung auch nicht beliebig gemischt werden. Damit ist es für Durchleitungsrechte - anders als Gas oder Strom - nicht ohne weiteres geeignet. Auch bestehe bei einer bloßen Ausrichtung der Wasserversorgung an den wirtschaftlichen Erfolg die Gefahr, dass der Ressourcenschutz, die Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie die Instandhaltung und Erneuerung der Versorgungsanlagen in den Hintergrund treten.
Herrmann und Huber bezweifeln auch die Kompetenz der EU für eine Liberalisierung des Wassersektors. Herrmann: "Die Wasserversorgung ist durch Ortsnähe gekennzeichnet. Sie ist eine klassische kommunale Aufgabe, bei der auch die Kommunen am besten wissen, was zu tun ist. Hier brauchen wir keine Einmischung aus Brüssel." Schließlich stünde eine Liberalisierung der Wasserversorgung auch im Widerspruch zu zahlreichen bisherigen Äußerungen der EU-Kommission. Denn diese habe in der Vergangenheit mehrfach versichert, dass die Kommunen über die Organisation der Wasserversorgung frei entscheiden könnten.
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Odeonsplatz 3
80539 München
Deutschland
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Telefax: (089) 2192-12225
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Gefahr aus Brüssel für kommunale Wasserversorgung - Innenminister Joachim Herrmann und Umweltminister Dr. Marcel Huber: "Qualität, Sicherheit und Preis bei Trinkwasser von besonderer Bedeutung - Klare Absage an Liberalisierung und Konkurrenzkampf"
Der kommunalen Wasserversorgung droht erneut Gefahr aus Brüssel. Innenminister Joachim Herrmann und Umweltminister Dr. Marcel Huber haben sich jetzt in einem Brief an EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier klar gegen eine Liberalisierung und Privatisierung in diesem Bereich ausgesprochen. Herrmann: "Unsere Wasserversorgung eignet sich nicht für einen wirtschaftlichen Konkurrenzkampf. Denn sie muss sicher, von hoher Qualität und für jedermann erschwinglich sein. Diese Aufgabe leisten unsere kommunalen Wasserversorger seit Jahrzehnten in bewährter Weise." Sorge bereitet den Ministern der aktuelle Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsvergaberichtlinie. Er sieht keine Ausnahme für den Wassersektor vor und will ihn somit dem Wettbewerb mit Privaten öffnen. Marcel Huber: "Das ist der falsche Weg. Unser hochwertiges bayerisches Wasser darf nicht zu einer Handelsware werden. Die bisher geltenden Maßstäbe zum Schutz unserer Bevölkerung dürfen nicht aufgeweicht werden."
Huber betonte: "Bei der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser gelten aus Gründen des Gesundheitsschutzes besonders hohe Anforderungen an Sicherheit und Qualität". Trinkwasser könne wegen seiner örtlich unterschiedlichen chemischen Zusammensetzung auch nicht beliebig gemischt werden. Damit ist es für Durchleitungsrechte - anders als Gas oder Strom - nicht ohne weiteres geeignet. Auch bestehe bei einer bloßen Ausrichtung der Wasserversorgung an den wirtschaftlichen Erfolg die Gefahr, dass der Ressourcenschutz, die Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie die Instandhaltung und Erneuerung der Versorgungsanlagen in den Hintergrund treten.
Herrmann und Huber bezweifeln auch die Kompetenz der EU für eine Liberalisierung des Wassersektors. Herrmann: "Die Wasserversorgung ist durch Ortsnähe gekennzeichnet. Sie ist eine klassische kommunale Aufgabe, bei der auch die Kommunen am besten wissen, was zu tun ist. Hier brauchen wir keine Einmischung aus Brüssel." Schließlich stünde eine Liberalisierung der Wasserversorgung auch im Widerspruch zu zahlreichen bisherigen Äußerungen der EU-Kommission. Denn diese habe in der Vergangenheit mehrfach versichert, dass die Kommunen über die Organisation der Wasserversorgung frei entscheiden könnten.
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