23.11.2012 10:11 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD-Bundestagsfraktion
Frauen vor Gewalt schützen – Bundesregierung muss handeln
Kurzfassung: Frauen vor Gewalt schützen - Bundesregierung muss handelnAm 25. November 2012 ist der Internationale Gedenktag "NEIN zu Gewalt an Frauen". Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaf ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 23.11.2012] Frauen vor Gewalt schützen - Bundesregierung muss handeln
Am 25. November 2012 ist der Internationale Gedenktag "NEIN zu Gewalt an Frauen". Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist kein Einzelfall. Sie findet häufig im engsten Umfeld der Betroffenen, hinter verschlossenen Türen statt und stellt sich in vielen Formen dar. Noch immer erhalten die Betroffenen häufig nicht den Schutz und die Hilfe, die sie brauchen. Deshalb wollen wir, dass ein Gesamtstraftatbestand "häusliche Gewalt" eingeführt wird. Dieser muss abbilden, wie komplex die Handlungen sind, die sich dahinter verbergen.
Es ist unerlässlich, dass bestehende dringend notwendige Unterstützungsangebote wie Frauenhäuser, ambulante Beratung und spezialisierte Fachberatungsstellen nachhaltig finanziert werden. Dazu müssen Lösungen gefunden werden, bei denen der Bund aktiv wird und die Länder ins Boot holt.
Um Mädchen und Frauen vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ist ein umfassendes staatliches Handlungskonzept erforderlich. Mädchen und Frauen mit Behinderungen muss dabei ein besonderes Augenmerk gelten. Für ausländische Ehefrauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, ist zu überprüfen, ob eine polizeiliche oder zivilgerichtliche Wegweisung nach dem Gewaltschutzgesetz auch einen Härtefall darstellt, um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Alle Berufsgruppen, die mit Gewaltbetroffenen zu tun haben, müssen sensibilisiert und geschult werden. Notwendig wäre außerdem, die einzelnen Maßnahmen konsequent zu evaluieren. Das Gewaltschutzgesetz muss koordiniert und gut abstimmt umgesetzt werden. Dabei müssen alle relevanten Institutionen vor Ort beteiligt werden.
Wir müssen handeln. Daher brauchen wir einen Aktionsplan III der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands Parteivorstand Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin Telefon (030) 25991-300, FAX (030) 25991-507
Herausgeberin: Andrea Nahles
Redaktion: Tobias Dünow
e-mail: pressestelle@spd.de
http://www.spd.de
Am 25. November 2012 ist der Internationale Gedenktag "NEIN zu Gewalt an Frauen". Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist kein Einzelfall. Sie findet häufig im engsten Umfeld der Betroffenen, hinter verschlossenen Türen statt und stellt sich in vielen Formen dar. Noch immer erhalten die Betroffenen häufig nicht den Schutz und die Hilfe, die sie brauchen. Deshalb wollen wir, dass ein Gesamtstraftatbestand "häusliche Gewalt" eingeführt wird. Dieser muss abbilden, wie komplex die Handlungen sind, die sich dahinter verbergen.
Es ist unerlässlich, dass bestehende dringend notwendige Unterstützungsangebote wie Frauenhäuser, ambulante Beratung und spezialisierte Fachberatungsstellen nachhaltig finanziert werden. Dazu müssen Lösungen gefunden werden, bei denen der Bund aktiv wird und die Länder ins Boot holt.
Um Mädchen und Frauen vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ist ein umfassendes staatliches Handlungskonzept erforderlich. Mädchen und Frauen mit Behinderungen muss dabei ein besonderes Augenmerk gelten. Für ausländische Ehefrauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, ist zu überprüfen, ob eine polizeiliche oder zivilgerichtliche Wegweisung nach dem Gewaltschutzgesetz auch einen Härtefall darstellt, um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Alle Berufsgruppen, die mit Gewaltbetroffenen zu tun haben, müssen sensibilisiert und geschult werden. Notwendig wäre außerdem, die einzelnen Maßnahmen konsequent zu evaluieren. Das Gewaltschutzgesetz muss koordiniert und gut abstimmt umgesetzt werden. Dabei müssen alle relevanten Institutionen vor Ort beteiligt werden.
Wir müssen handeln. Daher brauchen wir einen Aktionsplan III der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
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