23.11.2012 11:57 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutscher Bundestag

Rechtsstellungskommission leitet Änderung der Transparenzregeln für Nebeneinkünfte ein

Kurzfassung: Rechtsstellungskommission leitet Änderung der Transparenzregeln für Nebeneinkünfte einDer Vorsitzende der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten, Bundestagsvizepräs ...
[Deutscher Bundestag - 23.11.2012] Rechtsstellungskommission leitet Änderung der Transparenzregeln für Nebeneinkünfte ein

Der Vorsitzende der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten, Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms, teilt mit:
Die Rechtsstellungskommission hat in ihrer gestrigen Sitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, dem zuständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung einen Vorschlag zur Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages zuzuleiten.
Bereits am 25. Oktober hatte die Kommission mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ein neues Modell für die Veröffentlichung von Nebeneinkünften beschlossen, das in zehn Stufen Einkünfte bis über 250.000 Euro erfasst. In der gestrigen Sitzung wurde einvernehmlich beschlossen, dass die Tätigkeiten als Mitglied der Bundesregierung und als Parlamentarischer Staatssekretär oder Parlamentarische Staatssekretärin künftig nicht mehr als Nebentätigkeit amtlich veröffentlicht werden. Von einer Änderung der geltenden Bagatellgrenzen und Anzeigefristen wurde Abstand genommen. Keine Einigung konnte über eine Pflicht zur Angabe der Branche von Vertragspartnern erzielt werden.
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist berechtigt, dem Plenum des Deutschen Bundestages die für die Umsetzung des Vorschlags erforderlichen Änderungen der Geschäftsordnung zu empfehlen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-0
Telefax: 030/227-36 878 oder 227-36 979
Mail: mail@bundestag.de
URL: http://www.bundestag.de

Weitere Informationen
Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.Der PräsidentDer Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
Deutscher Bundestag,
, 11011 Berlin, Deutschland
Tel.: 030/227-0; http://www.bundestag.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Deutscher Bundestag

11011 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
030/227-0
Fax:
030/227-36 878 oder 227-36 979
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/64899

https://www.prmaximus.de/pressefach/deutscher-bundestag-pressefach.html
Die Pressemeldung "Rechtsstellungskommission leitet Änderung der Transparenzregeln für Nebeneinkünfte ein" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Rechtsstellungskommission leitet Änderung der Transparenzregeln für Nebeneinkünfte ein" ist Deutscher Bundestag, vertreten durch .