23.11.2012 11:57 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutscher Bundestag
Rechtsstellungskommission leitet Änderung der Transparenzregeln für Nebeneinkünfte ein
Kurzfassung: Rechtsstellungskommission leitet Änderung der Transparenzregeln für Nebeneinkünfte einDer Vorsitzende der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten, Bundestagsvizepräs ...
[Deutscher Bundestag - 23.11.2012] Rechtsstellungskommission leitet Änderung der Transparenzregeln für Nebeneinkünfte ein
Der Vorsitzende der Kommission des Ältestenrates für die Rechtsstellung der Abgeordneten, Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms, teilt mit:
Die Rechtsstellungskommission hat in ihrer gestrigen Sitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, dem zuständigen Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung einen Vorschlag zur Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages zuzuleiten.
Bereits am 25. Oktober hatte die Kommission mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ein neues Modell für die Veröffentlichung von Nebeneinkünften beschlossen, das in zehn Stufen Einkünfte bis über 250.000 Euro erfasst. In der gestrigen Sitzung wurde einvernehmlich beschlossen, dass die Tätigkeiten als Mitglied der Bundesregierung und als Parlamentarischer Staatssekretär oder Parlamentarische Staatssekretärin künftig nicht mehr als Nebentätigkeit amtlich veröffentlicht werden. Von einer Änderung der geltenden Bagatellgrenzen und Anzeigefristen wurde Abstand genommen. Keine Einigung konnte über eine Pflicht zur Angabe der Branche von Vertragspartnern erzielt werden.
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist berechtigt, dem Plenum des Deutschen Bundestages die für die Umsetzung des Vorschlags erforderlichen Änderungen der Geschäftsordnung zu empfehlen.
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Platz der Republik 1
11011 Berlin
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Telefax: 030/227-36 878 oder 227-36 979
Mail: mail@bundestag.de
URL: http://www.bundestag.de
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Bereits am 25. Oktober hatte die Kommission mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ein neues Modell für die Veröffentlichung von Nebeneinkünften beschlossen, das in zehn Stufen Einkünfte bis über 250.000 Euro erfasst. In der gestrigen Sitzung wurde einvernehmlich beschlossen, dass die Tätigkeiten als Mitglied der Bundesregierung und als Parlamentarischer Staatssekretär oder Parlamentarische Staatssekretärin künftig nicht mehr als Nebentätigkeit amtlich veröffentlicht werden. Von einer Änderung der geltenden Bagatellgrenzen und Anzeigefristen wurde Abstand genommen. Keine Einigung konnte über eine Pflicht zur Angabe der Branche von Vertragspartnern erzielt werden.
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