24.11.2012 00:02 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
König & Cie. Renditefonds 50: MT "King Dorian" wohl auch in der Krise
König & Cie. Renditefonds 50: MT "King Dorian" wohl auch in der KriseKurzfassung: Die Schifffahrtsbranche hat durch die Weltwirtschaftskrise stark gelitten. Die Gründe hierfür sind vielseitig.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 24.11.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Bereich der Schifffahrt herrscht ein Überangebot an Transportkapazität. Während der Weltwirtschaftskrise war die Nachfrage nach Schiffsfahrtstransporten jedoch vergleichsweise gering. Die Folge waren niedrige Charterraten und somit auch finanzielle Einbußen der Betreiber. Offenbar wurden nun auch die König & Cie. Renditefonds 50 - MT "King Dorian" von der Krise erfasst. Dies scheint umso überraschender, da der Fonds bis Anfang 2012 scheinbar noch relativ gut durch die Krise gekommen war. Nunmehr scheinen jedoch auch die König & Cie. Fonds von der Krise erfasst worden zu sein. Ein Teil der Gesellschaften sollen sogar von der Insolvenz betroffen sein. Für Anleger könnte das katastrophale Folgen nach sich ziehen.
Vielen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage möglicherweise Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was die Anleger teilweise auch nicht wissen ist, dass Ihre Ausschüttungen oftmals aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen stammen sollen. Der Insolvenzverwalter kann beispielsweise unter Umständen das Recht haben, die Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen.
Des Weiteren ist eine Schifffondsbeteiligung auch nicht als Altersvorsorge geeignet. Eine Schifffondsbeteiligung ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist. Für die Anleger betroffener Schiffsfonds und Flottenfonds könnte daher die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind.
Möglicherweise könnten Anleger Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung geltend machen. Diese könnten sich vor allem daraus ergeben, dass die Anlageberater die Fonds ihren Kunden in der Regel vergleichbar einem Sparbuch als "genauso sicher, aber besser verzinst" angepriesen haben sollen. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
Lassen Sie daher Ihre Kapitalanlage überprüfen, um weitere Verluste ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Sollten Sie als Betroffener, sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.
http://www.grprainer.com/Koenig-und-Cie-Schiffsfonds.html
Vielen Anlegern ist gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage möglicherweise Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Denn dies entspräche der gesetzlich geregelten Haftung eines Kommanditisten. Was die Anleger teilweise auch nicht wissen ist, dass Ihre Ausschüttungen oftmals aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen stammen sollen. Der Insolvenzverwalter kann beispielsweise unter Umständen das Recht haben, die Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen.
Des Weiteren ist eine Schifffondsbeteiligung auch nicht als Altersvorsorge geeignet. Eine Schifffondsbeteiligung ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist. Für die Anleger betroffener Schiffsfonds und Flottenfonds könnte daher die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind.
Möglicherweise könnten Anleger Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung geltend machen. Diese könnten sich vor allem daraus ergeben, dass die Anlageberater die Fonds ihren Kunden in der Regel vergleichbar einem Sparbuch als "genauso sicher, aber besser verzinst" angepriesen haben sollen. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
Lassen Sie daher Ihre Kapitalanlage überprüfen, um weitere Verluste ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Sollten Sie als Betroffener, sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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Autor der Pressemeldung "König & Cie. Renditefonds 50: MT "King Dorian" wohl auch in der Krise" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.