Kristina Schröder: 'Gute Netzwerke in der Kommune sind Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter'

Kurzfassung: Kristina Schröder: "Gute Netzwerke in der Kommune sind Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter"Bundesfamilienministerin beruft die Sachverständigenkommission zum Siebten Altenbericht ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 26.11.2012] Kristina Schröder: "Gute Netzwerke in der Kommune sind Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter"

Bundesfamilienministerin beruft die Sachverständigenkommission zum Siebten Altenbericht der Bundesregierung
Zehn Expertinnen und Experten erhalten heute (Montag) aus den Händen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, ihre Berufung zum Mitglied der Siebten Altenberichtskommission der Bundesregierung. Der Auftrag an die Sachverständigenkommission steht unter der
Überschrift: "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften". Den Vorsitz des Gremiums übernimmt Prof. Dr. Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
"Das lokale Umfeld hat für den Lebensalltag älterer Menschen eine besondere Bedeutung, denn kommunale Infrastruktur und soziale Netzwerke bestimmen maßgeblich die Qualität des Lebens im Alter mit", so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Durch den demografischen Wandel findet kommunale Politik für ältere Menschen unter sich verändernden Bedingungen statt. Alterung der Gesellschaft, Veränderung von Familienstrukturen und auch die Binnenmigration stellen die Kommunen insoweit vor neue Herausforderungen."
Der Siebte Altenbericht soll bis 2015 fertig gestellt werden und konkrete Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Seniorenpolitik in den Kommunen enthalten, um den vielfältigen Lebenslagen älterer Menschen zu begegnen und zu einem möglichst selbstbestimmten Leben im Alter beizutragen. Die Arbeit der Sachverständigenkommission wird begleitet von der Geschäftsstelle Altenberichte der Bundesregierung am Deutschen Zentrum für Altersfragen.
Die Altenberichterstattung geht zurück auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1994, der der Bundesregierung aufgibt, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu erstellen. Die Erarbeitung der Berichte erfolgt durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt werden.
Mitglieder der Siebten Altenberichtskommission sind:
Prof. Dr. Andreas Kruse, Heidelberg (Vorsitz)
Prof. Dr. Monika Alisch, Fulda
Prof. Dr. Rolf G. Heinze, Bochum
Prof. Dr. jur. Thomas Klie, Freiburg
Prof. Dr. Susanne Kümpers, Fulda
Prof. Dipl. Ing. Elke Pahl-Weber, Berlin
Wilhelm Schmidt, Berlin
Dr. Wolfgang Schuster, Stuttgart
Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer, Berlin
Prof. Dr. med. Kerstin Wessig, Darmstadt
Bislang sind folgende Altenberichte erschienen:
1993 Erster Altenbericht zur Lebenssituation der älteren Generation in
Deutschland
1998 Zweiter Altenbericht "Wohnen im Alter"
2001 Dritter Altenbericht "Lage der älteren Generation in der
Bundesrepublik Deutschland: Alter und Gesellschaft"
(einschließlich der Entwicklung seit der Wiedervereinigung Deutschlands)
2002 Vierter Altenbericht "Risiken, Lebensqualität und Versorgung
Hochaltriger - unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen"
2005 Fünfter Altenbericht "Potenziale des Alters in Wirtschaft und
Gesellschaft - Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der
Generationen"
2010 Sechster Altenbericht "Altersbilder in der Gesellschaft"

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Um den gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen, hat die Bundesregierung eine nachhaltige Familienpolitik zu ihrem Markenzeichen gemacht: Ein neuartiger Mix aus Ausbau der Infrastruktur, familienfreundlicher Unternehmenskultur und neu zentrierten monetären Leistungen schafft wirtschaftliche, aber auch zeitliche Spielräume für die Familien und erhöht damit die Lebensqualität für Eltern und Kinder.Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz soll bis zum Jahr 2010 das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren um 230.000 neue Plätze steigen. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen, bis 2010 ein ausreichendes Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen zu schaffen.
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