Verbraucherschutz in der globalen Fußgängerzone

Kurzfassung: Verbraucherschutz in der globalen FußgängerzoneKonferenz zu "Mobile Commerce" in Berlin: Verbraucherministerin Aigner fordert grenzübergreifenden Datenschutz im InternetWer mit dem Smartphone oder ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 26.11.2012] Verbraucherschutz in der globalen Fußgängerzone

Konferenz zu "Mobile Commerce" in Berlin: Verbraucherministerin Aigner fordert grenzübergreifenden Datenschutz im Internet
Wer mit dem Smartphone oder einem Tablet-PC im Internet auf Shoppingtour geht, muss sich darauf verlassen können, dass die Angebote sicher sind und persönliche Daten geschützt werden. "In puncto Sicherheit und Datenschutz hapert es noch bei vielen Angeboten", monierte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute bei der Veranstaltung "Mobile Commerce" des Verbraucherzentrale Bundesverbandes in Berlin. "Ich bin der festen Überzeugung: Mobile Commerce ist ein Wachstumsmarkt - aber er kann nur dann langfristig Erfolg haben, wenn alle Anbieter ein hohes Niveau an Verbraucherschutz und Datenschutz gewährleisten." Heute findet in den USA der sogenannte "Cyber-Monday" statt. Ausgerufen von der US-Wirtschaft als Marketing-Instrument, ist der 26.11. in den USA inzwischen der Tag, an dem die meisten Produkte online gekauft werden.
In Deutschland sind die Sicherheitsbedenken der Nutzer groß, wie eine von der Unterarbeitsgruppe "Mobile Sicherheit" des Nationalen IT Gipfels vorgelegte Umfrage Ende Oktober verdeutlicht hatte: Demnach verzichten 80 Prozent der Deutschen auf bestimmte Anwendungen aus Angst um die Sicherheit ihrer Kontodaten oder vor betrügerischen Angeboten. So nutzen bisher nur wenige ihr Smartphone für mobile Bankgeschäfte oder mobiles Bezahlen. Dass die Zweifel an der Sicherheit begründet sind, zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie der Stiftung Warentest: Nur zwei von zwölf getesteten Shopping-Apps schnitten sowohl bei der Benutzerfreundlichkeit als auch beim Datenschutz gut ab. Viele Shopping-Apps verarbeiten zu viele, nicht benötigte Daten, in einigen Apps werden sensible Daten wie Benutzername und Passwort unverschlüsselt versendet.
Aigner rief die Anbieter - vom Gerätehersteller über den App-Programmierer bis zum Online-Händler - auf, ihre Kunden mit hohen Sicherheitsvorkehrungen effektiver vor Datenmissbrauch zu schützen und die Angebote am Bedarf der Kunden auszurichten. "Im Mobile Commerce liegt ein gewaltiges Potenzial für die Wirtschaft und für die Verbraucher - ob zum Preisvergleich oder als Einkaufshilfe", erklärte Aigner. "Um dieses Potenzial nachhaltig zu nutzen, müssen die Anbieter das Verbrauchervertrauen in die Sicherheit der Rechtsgeschäfte stärken."
Zugleich sieht die Bundesministerin die Politik in die Verantwortung: "Online-Shopping boomt - das Internet wird zur globalen Fußgängerzone. Deshalb brauchen wir grenzübergreifend verlässliche Regeln." Ein erster Meilenstein war die im August 2012 in Kraft getretene Button-Lösung: Seither müssen alle Internet-Anbieter vor dem Abschluss eines Vertrages über wesentliche Vertragselemente wie den Preis oder Vertragslaufzeiten informieren - klar, verständlich und in hervorgehobener Weise. "Ein ganz entscheidender Schritt wird die Verabschiedung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung sein", sagte Aigner. "Wir brauchen ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht, das die Selbstbestimmung der Verbraucher über ihre Daten im Online-Zeitalter stärkt und das vor allem auch effektiv durchsetzbar ist."

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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