26.11.2012 15:03 Uhr in Auto & Motorrad von ADAC
Schaden durch Schlaglöcher wird ersetzt
Kurzfassung: Schaden durch Schlaglöcher wird ersetzt Urteil - Bundesland muss Verkehrssicherheit auf Autobahn gewährleistenWenn auf betroffenen Straßen nicht vor Schlaglöchern gewarnt wird, steht Autofahrern, ...
[ADAC - 26.11.2012] Schaden durch Schlaglöcher wird ersetzt
Urteil - Bundesland muss Verkehrssicherheit auf Autobahn gewährleisten
Wenn auf betroffenen Straßen nicht vor Schlaglöchern gewarnt wird, steht Autofahrern, deren Fahrzeuge beschädigt werden, Schadenersatz zu. Das hat das Landgericht Halle am 28. Juni 2012 entschieden (Az: 4 O 774/11). Der Kläger war nachts bei dichtem Verkehr auf der A9 München - Berlin mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h unterwegs. Auf der Autobahn hatte sich aufgrund von sogenanntem "Betonfraß" ein Schlagloch von 40 mal 60 Zentimeter Größe und über zehn Zentimeter Tiefe gebildet, das gerade auf einer so stark und schnell befahrenen Straße viel Schaden verursachen kann. Aufgrund der Dunkelheit hatte der Autofahrer keine Möglichkeit, das Schlagloch zu erkennen oder ihm auszuweichen.
Obwohl der Zustand der Fahrbahn der Autobahnmeisterei bekannt war, hatte das zuständige Bundesland nach Ansicht des Gerichts nicht genug getan, um die Verkehrssicherheit auf der Autobahn zu gewährleisten. Autofahrer müssen durch ein Warnschild auf die "Unebene Fahrbahn" aufmerksam gemacht werden, bis Maßnahmen zur Straßensanierung unternommen werden. Somit hat das Bundesland seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und muss den entstandenen Schaden ersetzen. Der ADAC begrüßt die Entscheidung des Gerichts, da gerade auf Autobahnen eine einwandfreie Fahrbahn Voraussetzung sein sollte.
Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC) e.V
Am Westpark 8
81373 München
Deutschland
Telefon: 089/ 76 76-0
Telefax: 089/76 76-87 01
Mail: presse@adac.de
URL: http://www.adac.de
Urteil - Bundesland muss Verkehrssicherheit auf Autobahn gewährleisten
Wenn auf betroffenen Straßen nicht vor Schlaglöchern gewarnt wird, steht Autofahrern, deren Fahrzeuge beschädigt werden, Schadenersatz zu. Das hat das Landgericht Halle am 28. Juni 2012 entschieden (Az: 4 O 774/11). Der Kläger war nachts bei dichtem Verkehr auf der A9 München - Berlin mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h unterwegs. Auf der Autobahn hatte sich aufgrund von sogenanntem "Betonfraß" ein Schlagloch von 40 mal 60 Zentimeter Größe und über zehn Zentimeter Tiefe gebildet, das gerade auf einer so stark und schnell befahrenen Straße viel Schaden verursachen kann. Aufgrund der Dunkelheit hatte der Autofahrer keine Möglichkeit, das Schlagloch zu erkennen oder ihm auszuweichen.
Obwohl der Zustand der Fahrbahn der Autobahnmeisterei bekannt war, hatte das zuständige Bundesland nach Ansicht des Gerichts nicht genug getan, um die Verkehrssicherheit auf der Autobahn zu gewährleisten. Autofahrer müssen durch ein Warnschild auf die "Unebene Fahrbahn" aufmerksam gemacht werden, bis Maßnahmen zur Straßensanierung unternommen werden. Somit hat das Bundesland seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und muss den entstandenen Schaden ersetzen. Der ADAC begrüßt die Entscheidung des Gerichts, da gerade auf Autobahnen eine einwandfreie Fahrbahn Voraussetzung sein sollte.
Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC) e.V
Am Westpark 8
81373 München
Deutschland
Telefon: 089/ 76 76-0
Telefax: 089/76 76-87 01
Mail: presse@adac.de
URL: http://www.adac.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
23.10.2013 Kunterbunte Ferien in Südschweden
23.10.2013 Herbstliche Ruhe an den Zapfsäulen
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
ADAC
81373 München
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
ADAC
81373 München
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/adac-pressefach.html
Die Pressemeldung "Schaden durch Schlaglöcher wird ersetzt" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Schaden durch Schlaglöcher wird ersetzt" ist ADAC, vertreten durch .