26.11.2012 23:11 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Entscheidend bei der Frage nach dem einschlägigen Erbrecht ist nach den Regelungen des deutschen und internationalen Erbrechts die Staatsangehörigkeit des Erblassers im Todeszeitpunkt.
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Autor der Pressemeldung "Erbfälle in Kollision mit ausländischem Recht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.