27.11.2012 16:40 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD-Bundestagsfraktion
Ramsauer muss bei Staatsvertrag zum Züricher Flughafen nachbessern
Kurzfassung: Ramsauer muss bei Staatsvertrag zum Züricher Flughafen nachbessernZum Treffen von Bundesminister Peter Ramsauer mit Vertretern aus Baden- Württemberg zum Staatsvertrag zum Züricher Flughafen erklä ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 27.11.2012] Ramsauer muss bei Staatsvertrag zum Züricher Flughafen nachbessern
Zum Treffen von Bundesminister Peter Ramsauer mit Vertretern aus Baden- Württemberg zum Staatsvertrag zum Züricher Flughafen erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Rita
Schwarzelühr-Sutter:
Es ist gut, dass Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer nach der Gesprächsrunde mit Vertretern aus der Region Südbaden und dem Land Baden- Württemberg erkannt hat, dass der Staatsvertrag über die Auswirkungen des Flughafenbetriebs in Zürich auf das deutsche Hoheitsgebiet in seiner jetzigen Form pateiübergreifend von den Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg als auch vom gesamten Landtag abgelehnt wird.
Der Staatsvertrag stellt keine Verbesserung gegenüber dem Status Quo da. Es droht ein Anwachsen der Fluglärmbelastung. Die vom Bundesminister Peter Ramsauer angekündigte Aussetzung des Ratifizierungsverfahrens ist deshalb ein Schritt in die richtige Richtung.
Klarheit muss vor allem bei den Flughöhen für An- und Abflüge über Südbaden, dem Gekröpften Nordanflug - ein verbindlicher Grenzabstand, von mindestens 2,5 Nautische Meilen ist festzuschreiben - , und Flugrouten geschaffen werden.
Die notwendigen Änderungen am vorliegenden Staatsvertrag müssen völkerrechtlich rechtswirksam und verbindlich sein. Sie müssen unmissverständlich klar und deutlich formuliert sein, so dass sie im Gegensatz zu heute keine unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten zulassen.
Im vorliegenden Staatsvertrag fehlt die zahlenmäßige Beschränkung der An- und Abflüge der Schweiz. Daher besteht die Befürchtung, dass eine umfassende Abwicklung des Flugverkehrs über Südbaden möglich sein könnte.
Gleichzeitig ist eine weitere Nutzung des Warteraums RILAX ohne Alternativvarianten vorgesehen und es wurde auf das Recht verzichtet, wesentliche Änderungen im Nachhinein in den Staatsvertrag aufnehmen zu können. Im Rahmen der dynamischen Entwicklung des Luftverkehrs ist das Fehlen einer solchen Klausel bei einem für Jahrzehnte ausgelegten Vertrag unverständlich.
2012 SPD-Bundestagsfraktion
Internet: http://www.spdfraktion.de
V.i.S.d.P. Herausgeber Thomas Oppermann MdB, Redaktion Hannes Schwarz
TELEFON (030) 227-522 82 / (030) 227-511 18
TELEFAX (030) 227-568 69
E-MAIL presse@spdfraktion.de
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Es ist gut, dass Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer nach der Gesprächsrunde mit Vertretern aus der Region Südbaden und dem Land Baden- Württemberg erkannt hat, dass der Staatsvertrag über die Auswirkungen des Flughafenbetriebs in Zürich auf das deutsche Hoheitsgebiet in seiner jetzigen Form pateiübergreifend von den Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg als auch vom gesamten Landtag abgelehnt wird.
Der Staatsvertrag stellt keine Verbesserung gegenüber dem Status Quo da. Es droht ein Anwachsen der Fluglärmbelastung. Die vom Bundesminister Peter Ramsauer angekündigte Aussetzung des Ratifizierungsverfahrens ist deshalb ein Schritt in die richtige Richtung.
Klarheit muss vor allem bei den Flughöhen für An- und Abflüge über Südbaden, dem Gekröpften Nordanflug - ein verbindlicher Grenzabstand, von mindestens 2,5 Nautische Meilen ist festzuschreiben - , und Flugrouten geschaffen werden.
Die notwendigen Änderungen am vorliegenden Staatsvertrag müssen völkerrechtlich rechtswirksam und verbindlich sein. Sie müssen unmissverständlich klar und deutlich formuliert sein, so dass sie im Gegensatz zu heute keine unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten zulassen.
Im vorliegenden Staatsvertrag fehlt die zahlenmäßige Beschränkung der An- und Abflüge der Schweiz. Daher besteht die Befürchtung, dass eine umfassende Abwicklung des Flugverkehrs über Südbaden möglich sein könnte.
Gleichzeitig ist eine weitere Nutzung des Warteraums RILAX ohne Alternativvarianten vorgesehen und es wurde auf das Recht verzichtet, wesentliche Änderungen im Nachhinein in den Staatsvertrag aufnehmen zu können. Im Rahmen der dynamischen Entwicklung des Luftverkehrs ist das Fehlen einer solchen Klausel bei einem für Jahrzehnte ausgelegten Vertrag unverständlich.
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