Der Countdown läuft: Beteiligung am 6. Bundeswettbewerb Kommunale Suchtprävention noch möglich

Kurzfassung: Der Countdown läuft: Beteiligung am 6. Bundeswettbewerb Kommunale Suchtprävention noch möglichNoch bis zum 14. Januar 2013 läuft die Bewerbungsfrist für Städte, Gemeinden und KommunenKöln, 28. ...
[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) - 28.11.2012] Der Countdown läuft: Beteiligung am 6. Bundeswettbewerb Kommunale Suchtprävention noch möglich

Noch bis zum 14. Januar 2013 läuft die Bewerbungsfrist für Städte, Gemeinden und Kommunen
Köln, 28. November 2012. Der 6. Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien zur kommunalen Suchtprävention" verspricht, ein breites Spektrum an guten Beispielen abzubilden. Bereits jetzt haben quer durch das gesamte Bundesgebiet Städte, Gemeinden und Kreise ihre Absicht erklärt, an dem Wettbewerb mit einem eigenen Beitrag teilzunehmen.
Ziel des Kommunalen Wettbewerbs ist es, die Bedeutung kommunaler Aktivitäten im Bereich der Suchtprävention hervorzuheben und zu fördern.
Seit dem Jahr 2001 wird der Wettbewerb regelmäßig zu ausgewählten Themen angeboten und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gemeinsam mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und mit Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände sowie des GKV-Spitzenverbandes durchgeführt. In diesem Jahr steht der Wettbewerb unter dem Motto "Alkoholprävention im öffentlichen Raum".
Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, freut sich über das positive Zwischenergebnis und ruft weitere Kommunen zur Beteiligung auf: "Probleme im Zusammenhang mit Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Personennahverkehr werden in vielen Kommunen intensiv diskutiert. Mit dem aktuellen Bundeswettbewerb wollen wir zeigen, welche erfolgreichen Strategien zur Alkoholprävention im öffentlichen Raum bereits gefunden wurden. Je mehr Kommunen mitmachen, umso besser wird die Vielfalt der kommunalen Aktivitäten und Maßnahmen zur Alkoholprävention dargestellt werden können."
Als Anreiz zur Wettbewerbsteilnahme stellt die BZgA ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich lobt der GKV-Spitzenverband in diesem Jahr einen Sonderpreis von 10.000 Euro zum Thema "Vorbildliche Regelungen der Zusammenarbeit von Kommunen und Krankenkassen bei der Alkoholprävention im öffentlichen Raum" aus.
Eingeladen zur Teilnahme sind alle deutschen Städte, Kreise und Gemeinden.
Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (z. B. Krankenkassen, Träger des ÖPNV, Veranstalter, Schulen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.
Einsendeschluss für die Wettbewerbsbeiträge ist der 14. Januar 2013. Die Preisverleihung wird am 3. Juni 2013 in Berlin stattfinden. Nach der Preisverleihung werden alle Wettbewerbsbeiträge sowie die Wettbewerbsdokumentation im Internetportal zum Wettbewerb veröffentlicht.
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ist von der BZgA mit der Organisation des Wettbewerbs beauftragt worden. Kontaktdaten, Informationen zum Wettbewerb sowie die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter http://www.kommunale-suchtpraevention.de/ verfügbar.

Kontakt:
Dr. Marita Völker-Albert
Pressesprecherin der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Tel. 0221-8992280
Fax: 0221-8992201
E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de
http://www.bzga.de
RSS-Feed: http://www.bzga.de/rss-presse.php
Twitter: http://www.twitter.com/bzga_de
Weitere Informationen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist seit 1967 zum gesundheitlichen Wohle der Bürgerinnen und Bürger tätig. In dieser Zeit haben sich die Themen der gesundheitlichen Aufklärung erweitert, ihre Methoden geändert, und neue Aufgaben sind hinzugekommen. Gleichzeitig sind auch die Anforderungen an eine erfolgreiche Gesundheitsförderung gestiegen. Diesen Veränderungen haben wir Rechnung getragen und auf der Grundlage unseres Gründungsauftrags aus dem Jahre 1967 eine Neubestimmung vorgenommen. In diesem Sinne räumen wir in Zukunft der Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und von Qualitätssicherungsverfahren noch mehr Raum ein. Durch nationale und internationale Kooperation fördern wir verstärkt ein arbeitsteiliges Vorgehen, denn erst durch die konsequente Nutzung der Stärken vieler Partner können Synergieeffekte entstehen. Mittelfristig streben wir den Aufbau als Clearingstelle an, damit Aktivitäten und Ressourcen auf zentrale Gesundheitsprobleme konzentriert und die Effektivität und Effizienz der gesundheitlichen Aufklärung gestärkt werden.Unsere Aufklärungsmaßnahmen konzentrieren wir auf ausgewählte Teile der Bevölkerung. In der nächsten Zeit ist dies vor allem die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche". Unsere Kompetenz sehen wir in der Entwicklung, Umsetzung und wissenschaftlichen Überprüfung von Aufklärungsstrategien zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dazu bedarf es auch der Beteiligung zentraler Kooperationspartner. Gleichzeitig wollen wir mehr als bisher Bürgerinnen und Bürger über aktuelle gesundheitliche Themen von bundesweiter Bedeutung informieren. Unverändert wichtig bleibt die langfristige Umsetzung der gesetzlichen und bundespolitischen Aufträge in der Sucht- und Aids-Prävention wie auch in der Sexualaufklärung und Familienplanung.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA),
, 51109 Köln , Deutschland
Tel.: ;
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA)

51109 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/65298

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundeszentrale-für-gesundheitliche-aufklärung-bzga-pressefach.html
Die Pressemeldung "Der Countdown läuft: Beteiligung am 6. Bundeswettbewerb Kommunale Suchtprävention noch möglich" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Der Countdown läuft: Beteiligung am 6. Bundeswettbewerb Kommunale Suchtprävention noch möglich" ist Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA), vertreten durch .