28.11.2012 10:47 Uhr in Kultur & Kunst von CDU/CSU-Fraktion
Grundgesetzänderung für die Hochschulen muss kommen
Kurzfassung: Grundgesetzänderung für die Hochschulen muss kommenNie hatten mehr junge Menschen die Chance zu studieren als heuteIm Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung findet am heutig ...
[CDU/CSU-Fraktion - 28.11.2012] Grundgesetzänderung für die Hochschulen muss kommen
Nie hatten mehr junge Menschen die Chance zu studieren als heute
Im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung findet am heutigen Mittwoch eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Artikel 91b Grundgesetz statt. Dadurch soll der Bund Möglichkeiten erhalten, die Hochschulen stärker als bisher zu fördern. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer, und der bildungspolitische Sprecher Albert Rupprecht:
Michael Kretschmer: "Die Grundgesetzänderung 91b muss nun endlich beschlossen werden. Die heutige Anhörung hat noch einmal gezeigt, dass der Vorschlag der Bunderegierung sachgerecht und im Sinne der Hochschulen ist. Er ermöglicht weitere Kooperationen zwischen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Daher gibt es keinen sachlichen Grund, die Verabschiedung im Bundesrat weiter zu blockieren. Das Agieren der SPD ist fahrlässig: Alle Experten sind sich einig, dass die Änderung dringend nötig ist. Dass die Opposition sie im Bundesrat aus rein wahltaktischen Motiven weiter torpediert, dafür haben Forschung und Hochschulen in Deutschland zu Recht kein Verständnis."
Albert Rupprecht: "Das Votum der Experten ist eindeutig: Die Grundgesetzänderung ist nötig - und zwar jetzt. Nie hatten mehr junge Menschen die Chance zu studieren als heute. Nie gab es eine stärkere Dynamik in der Hochschulforschung als heute. Ohne die Bundesmittel aus dem Hochschulpakt und der Exzellenzinitiative könnten wir vielen diese Chancen nicht bieten. Der Hochschulpakt läuft 2015, die Exzellenzinitiative 2017 aus. Auch danach brauchen die Hochschulen eine verlässliche Finanzierung. Wir wollen den Hochschulen von Seiten des Bunds diese Verlässlichkeit und Planbarkeit bieten. Das geht nur mit der Grundgesetzänderung. Dazu braucht es auch die SPD. Doch statt dem Rat aller Fachleute zu folgen, nimmt sie die Hochschulen in Geiselhaft, um dem Bund unter dem Vorwand "Bildung" Geld für ihre klammen Landeshaushalte abzuknöpfen. Das ist unredlich. Die SPD muss ihrer staatspolitischen Verantwortung gerecht werden und den Weg für die Grundgesetzänderung frei machen. Die Abiturienten und die Nachwuchswissenschaftler des Jahrgangs 2015 sollen mindestens die gleichen Studien- und Arbeitsbedingungen vorfinden wie die des Jahrgangs 2012."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Nie hatten mehr junge Menschen die Chance zu studieren als heute
Im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung findet am heutigen Mittwoch eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Artikel 91b Grundgesetz statt. Dadurch soll der Bund Möglichkeiten erhalten, die Hochschulen stärker als bisher zu fördern. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer, und der bildungspolitische Sprecher Albert Rupprecht:
Michael Kretschmer: "Die Grundgesetzänderung 91b muss nun endlich beschlossen werden. Die heutige Anhörung hat noch einmal gezeigt, dass der Vorschlag der Bunderegierung sachgerecht und im Sinne der Hochschulen ist. Er ermöglicht weitere Kooperationen zwischen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Daher gibt es keinen sachlichen Grund, die Verabschiedung im Bundesrat weiter zu blockieren. Das Agieren der SPD ist fahrlässig: Alle Experten sind sich einig, dass die Änderung dringend nötig ist. Dass die Opposition sie im Bundesrat aus rein wahltaktischen Motiven weiter torpediert, dafür haben Forschung und Hochschulen in Deutschland zu Recht kein Verständnis."
Albert Rupprecht: "Das Votum der Experten ist eindeutig: Die Grundgesetzänderung ist nötig - und zwar jetzt. Nie hatten mehr junge Menschen die Chance zu studieren als heute. Nie gab es eine stärkere Dynamik in der Hochschulforschung als heute. Ohne die Bundesmittel aus dem Hochschulpakt und der Exzellenzinitiative könnten wir vielen diese Chancen nicht bieten. Der Hochschulpakt läuft 2015, die Exzellenzinitiative 2017 aus. Auch danach brauchen die Hochschulen eine verlässliche Finanzierung. Wir wollen den Hochschulen von Seiten des Bunds diese Verlässlichkeit und Planbarkeit bieten. Das geht nur mit der Grundgesetzänderung. Dazu braucht es auch die SPD. Doch statt dem Rat aller Fachleute zu folgen, nimmt sie die Hochschulen in Geiselhaft, um dem Bund unter dem Vorwand "Bildung" Geld für ihre klammen Landeshaushalte abzuknöpfen. Das ist unredlich. Die SPD muss ihrer staatspolitischen Verantwortung gerecht werden und den Weg für die Grundgesetzänderung frei machen. Die Abiturienten und die Nachwuchswissenschaftler des Jahrgangs 2015 sollen mindestens die gleichen Studien- und Arbeitsbedingungen vorfinden wie die des Jahrgangs 2012."
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