28.11.2012 13:08 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Private Pflegevorsorge – Kabinett beschließt Durchführungsverordnung
Kurzfassung: Private Pflegevorsorge - Kabinett beschließt DurchführungsverordnungDie Bundesregierung hat die Weichen dafür gestellt, dass die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz beschlossene Förderung der pr ...
[Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - 28.11.2012] Private Pflegevorsorge - Kabinett beschließt Durchführungsverordnung
Die Bundesregierung hat die Weichen dafür gestellt, dass die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz beschlossene Förderung der privaten Pflegevorsorge planmäßig zu Beginn des Jahres 2013 an den Start gehen kann. Die von Bundesgesundheitsminister Bahr vorgelegte Verordnung zur Durchführung der Zulage für die private Pflegevorsorge hat heute das Bundeskabinett passiert. Mit dieser Verordnung wird das Verfahren festgelegt, mit dem künftig die staatliche Förderung der privaten Pflegevorsorge gewährt wird.
Die Förderung der privaten Pflegevorsorge unterstützt die Menschen dabei, für den Fall der Pflegebedürftigkeit ergänzend zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung eigenverantwortlich vorzusorgen. Die staatliche Zulage von 60 Euro im Jahr soll auch Menschen mit geringerem Einkommen den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung ermöglichen.
Die Versicherungsunternehmen dürfen keinen Antragsteller aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken ablehnen; Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt, damit möglichst viele Menschen die staatliche Förderung in Anspruch nehmen können. Der Eigenanteil des Versicherten muss mindestens 10 Euro monatlich betragen. Die entsprechende Pflege-Zusatzversicherung muss für alle Pflegestufen Leistungen vorsehen, für Pflegestufe III jedoch mindestens 600 Euro im Monat.
Die Verordnung konkretisiert die Aufgaben der bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einzurichtenden zentralen Stelle, die künftig die Zulage auszahlen wird. Dabei übernehmen die Versicherungsunternehmen für ihre Versicherungsnehmer alle Formalitäten der Antragstellung. Die Bürgerinnen und Bürger, die einen förderfähigen Vertrag zur Pflegevorsorge abschließen, erhalten die Zulage automatisch. Sie müssen hierfür keinen gesonderten Antrag bei der zentralen Stelle einreichen.
Mit der Verordnung werden die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Beantragung der Zulage seitens der Versicherungsunternehmen und die Prüfung der Zulageberechtigung sowie ihre Auszahlung durch die zentrale Stelle in einem weitgehend automatisierten elektronischen Verfahren - und damit bürokratiearm und effizient - ablaufen können.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Verordnung die Verwaltungs- und Abschlusskosten der Versicherungsunternehmen bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen begrenzt.
Die Verordnung tritt am 4. Januar 2013 in Kraft. Zum Jahresbeginn 2013 werden die ersten Versicherungsunternehmen förderfähige Pflegevorsorgeversicherungen anbieten.
Die Verordnung finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/verordnung-private-pflegevorsorge
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Telefon: +49 (1888) 441-0
Telefax: +49 (1888) 441-1830
Mail: info@bmg.bund.de
URL: http://www.bmg.bund.de
Die Bundesregierung hat die Weichen dafür gestellt, dass die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz beschlossene Förderung der privaten Pflegevorsorge planmäßig zu Beginn des Jahres 2013 an den Start gehen kann. Die von Bundesgesundheitsminister Bahr vorgelegte Verordnung zur Durchführung der Zulage für die private Pflegevorsorge hat heute das Bundeskabinett passiert. Mit dieser Verordnung wird das Verfahren festgelegt, mit dem künftig die staatliche Förderung der privaten Pflegevorsorge gewährt wird.
Die Förderung der privaten Pflegevorsorge unterstützt die Menschen dabei, für den Fall der Pflegebedürftigkeit ergänzend zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung eigenverantwortlich vorzusorgen. Die staatliche Zulage von 60 Euro im Jahr soll auch Menschen mit geringerem Einkommen den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung ermöglichen.
Die Versicherungsunternehmen dürfen keinen Antragsteller aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken ablehnen; Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt, damit möglichst viele Menschen die staatliche Förderung in Anspruch nehmen können. Der Eigenanteil des Versicherten muss mindestens 10 Euro monatlich betragen. Die entsprechende Pflege-Zusatzversicherung muss für alle Pflegestufen Leistungen vorsehen, für Pflegestufe III jedoch mindestens 600 Euro im Monat.
Die Verordnung konkretisiert die Aufgaben der bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einzurichtenden zentralen Stelle, die künftig die Zulage auszahlen wird. Dabei übernehmen die Versicherungsunternehmen für ihre Versicherungsnehmer alle Formalitäten der Antragstellung. Die Bürgerinnen und Bürger, die einen förderfähigen Vertrag zur Pflegevorsorge abschließen, erhalten die Zulage automatisch. Sie müssen hierfür keinen gesonderten Antrag bei der zentralen Stelle einreichen.
Mit der Verordnung werden die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die Beantragung der Zulage seitens der Versicherungsunternehmen und die Prüfung der Zulageberechtigung sowie ihre Auszahlung durch die zentrale Stelle in einem weitgehend automatisierten elektronischen Verfahren - und damit bürokratiearm und effizient - ablaufen können.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Verordnung die Verwaltungs- und Abschlusskosten der Versicherungsunternehmen bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen begrenzt.
Die Verordnung tritt am 4. Januar 2013 in Kraft. Zum Jahresbeginn 2013 werden die ersten Versicherungsunternehmen förderfähige Pflegevorsorgeversicherungen anbieten.
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, 10117 Berlin , Deutschland
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